Arbeitnehmersparzulage 2025:
So erhalten Sie den Zuschuss
- Staatlicher Zuschuss für VL-Sparen
- Geltende Voraussetzungen
- Förderrechner: Prämien-Chance prüfen
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen. Erfahren Sie hier, wann Sie 2025 diese Prämie erhalten, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und warum ein Bausparvertrag dafür wichtig ist.
Inhaltsverzeichnis
Viele Arbeitgeber bezahlen ihren Arbeitnehmern freiwillig vermögenswirksame Leistungen, kurz vL. Entscheiden Sie sich dafür, diese Extra-Zahlungen auf einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds anzulegen, belohnt der Staat diesen Vermögensaufbau bei Berechtigung mit der Arbeitnehmersparzulage.
Sparen Sie mit einem Schwäbisch Hall-Bausparvertrag für Ihre eigenen vier Wände oder deren Finanzierung, unterstützt Sie der Staat zusätzlich mit:
Für die einzelnen Zuschüsse gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie können sogar von mehreren Förderungen profitieren. Erste Informationen erhalten Sie über unseren Förderrechner. Unsere Heimatexperten vor Ort erläutern Ihnen gerne, wie Sie in den Genuss der staatlichen Zuschüsse kommen.
Entscheiden Sie sich dafür, Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag anzulegen oder setzen Sie die vL für die Tilgung Ihrer Baufinanzierung ein, sind beispielsweise diese Förderbeträge möglich:
Alleinstehend, Arbeitnehmer | Verheiratet/Verpartnert, 2 Arbeitnehmer | |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 470 € | 940 € |
Höhe der Prämie | 9 % | 9 % |
Maximale Prämie | 43 € | 86 € |
Einkommensgrenzen seit 2024 (es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttoarbeitslohn kann höher sein) | 40.000 € | 80.000 € |
2025 blieben die Förderungen und die geförderten Höchstbeiträge bei der Arbeitnehmersparzulage im Vergleich zu 2024 identisch: Beim Bausparen sind es 9 Prozent auf eine jährliche Sparsumme bis zu 470 Euro beziehungsweise 940 Euro. Besparen Sie einen Aktienfonds, beträgt die Höhe der Förderung 20 Prozent. Bei einem Höchstbetrag von 400 Euro an vermögenswirksamen Leistungen entspricht das einer Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer.
Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage haben sich für beide Sparformen erhöht. Um Arbeitnehmersparzulage für Bausparen oder Fondssparen in Aktienfonds zu erhalten, dürfen Alleinstehende 40.000 Euro und Verheiratete/Verpartnerte 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr haben. Das entspricht bei Arbeitnehmern überschlägig folgendem Bruttoarbeitslohn in 2025:
Bruttoarbeitslohn | keine Kinder | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder |
---|---|---|---|---|
Alleinstehende | 51.500 € | 62.300 € | 68.100 € | 73.500 € |
Verheiratete – 1 Arbeitnehmer | 97.300 € | 106.500 € | 115.900 € | 125.300 € |
Verheiratete – 2 Arbeitnehmer | 103.000 € | 114.100 € | 125.600 € | 136.600 € |
Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Zahlen gerundet, Stand Januar 2025.
Wer einen Bausparvertrag abschließt, profitiert in vielerlei Hinsicht:
Grundsätzlich geregelt ist diese staatliche Subvention im Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG).
Damit Sie Arbeitnehmersparzulage erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Förderung. Nach wenigen Klicks ermitteln Sie mit unserem Online-Rechner, mit wie viel staatlicher Förderung Sie beim Bauen und Kaufen rechnen können.
Ihr Arbeitgeber überweist vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Bausparvertrag.
Anfang des darauf folgenden Kalenderjahres erhalten Sie Ihre Kontoauszugsunterlagen von Schwäbisch Hall für das zurückliegende Jahr – per Post oder in Ihrem digitalen Postfach in MEIN KONTO. Die überwiesenen vL sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich.
Um die Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, müssen Sie in der Regel Ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt geben. Genauere Informationen finden Sie unter Fragen und Antworten, "Wie beantrage ich Arbeitnehmersparzulage?".
Ihre Prämie wird zunächst beim Finanzamt als Anspruch gespeichert. Wird Ihr Bausparvertrag mit einer wohnwirtschaftlichen Verwendung (zum Besipiel für Neubau/Kauf oder Modernisierung) zugeteilt, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage mitausgezahlt. Nach Ablauf von sieben Jahren wird Sie Ihrem laufenden Bausparkonto gutgeschrieben. Läuft Ihr Vertrag noch weiter, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage jährlich direkt vom Finanzamt.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Die Antragsfrist für die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage endet vier Jahre, nachdem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Dafür müssen die Voraussetzungen für deren Erhalt rückwirkend erfüllt sein. Sie können zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage 2021 bis 31.12.2025 beantragen.
Haben Sie in 2021 vermögenswirksame Leistungen auf ein förderfähiges Produkt, zum Beispiel einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, eingezahlt, können Sie – bei Berechtigung – die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Haben Sie in 2022 vermögenswirksame Leistungen auf ein förderfähiges Produkt, zum Beispiel einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, eingezahlt, können Sie – bei Berechtigung – die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Haben Sie in 2023 vermögenswirksame Leistungen auf ein förderfähiges
Produkt, zum Beispiel einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, eingezahlt,
können Sie – bei Berechtigung – die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Haben Sie in 2024 vermögenswirksame Leistungen auf ein förderfähiges
Produkt, zum Beispiel einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, eingezahlt,
können Sie – bei Berechtigung – die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Zahlt Ihr Arbeitgeber 2025 vermögenswirksame Leistungen auf ein förderfähiges Anlageprodukt, zum Beispiel einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, können Sie – bei Berechtigung – die Arbeitnehmersparzulage für 2025 im kommenden Jahr mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie bitte unter "Wie beantrage ich Arbeitnehmersparzulage?".
Für die Arbeitnehmersparzulage gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Wenn diese Bindungsfrist abgelaufen ist, verlieren Sie die Prämie auch bei einer Kündigung nicht. Kündigen Sie vorher, kann der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren gehen, bzw. sie muss zurückgezahlt werden. Eine Kündigung kann noch zu weiteren Verlusten und Nachteilen führen. In der Regel gibt es bessere Alternativen, wenn Sie vorzeitig über Ihr Guthaben verfügen möchten. Ihr Schwäbisch Hall-Berater berät Sie hierzu gerne.
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung nutzen wollen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen und weiteren Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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