Die BAFA-Förderung:
Alle Förderprogramme
im Überblick
- Diese Maßnahmen werden gefördert
- So viel Fördergeld können Sie erwarten
- Die wichtigsten Voraussetzungen
Die BAFA-Förderung entlastet Hausbesitzer und Bauherren, die ihre Immobilie energetisch optimieren wollen. Wir listen alle relevanten Förderprogramme auf und zeigen Ihnen, wie Sie bei der Sanierung von den Fördermitteln profitieren.
Um die Klimaziele zu erreichen und vor allem Besitzer und Besitzerinnen von älteren Häusern für eine Modernisierungsmaßnahme zu gewinnen, gib es zahlreiche staatliche Förderungen. Dabei regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Umfang gefördert werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dabei für die Vergabe der Fördermittel zuständig. Diese Fördermittel werden in Form eines direkten Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung ist allerdings an diverse Voraussetzungen gebunden.
Sie planen die Erneuerung der Fassade oder die Optimierung Ihrer Heizung? Sie benötigen eine Fachplanung bei Ihrer Sanierung oder eine Energieberatung? Dann holen Sie sich dafür die passende Förderung.
Wer sein Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren möchte, der tut das häufig über Einzelmaßnahmen. Diese werden in großen Teilen vom BAFA gefördert. Konkret gibt es Fördergelder für folgende Einzelmaßnahmen:
Darüber hinaus fördert das BAFA noch die Begleitung der energetischen Sanierung durch Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experten (EEE) und zwar bei der:
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Förderungen ein und geben Ihnen Details zu den Förderbedingungen und Förderhöhen.
Für welche Maßnahme Sie sich auch entscheiden, um die BAFA-Förderung zu erhalten, es gelten immer folgende drei Regeln:
Hier eine Übersicht der Fördersätze, welche das BAFA für bestimmte Sanierungsmaßnahmen gewährt:
Maßnahme | Basis-Fördersatz | iSFP-Bonus | Förderhöhe |
---|---|---|---|
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster und Türen, sommerlicher Wärmeschutz) | 15 % | 5 % | 4.500 bis maximal 12.000 Euro |
Heizungsoptimierung: Verbesserung der Effizienz | 15 % | 5 % | 4.500 bis maximal 12.000 Euro |
Heizungsoptimierung: Emissionsminderung | 50 % | maximal 15.000 Euro | |
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | 4.500 Euro bis maximal 12.000 Euro |
Gebäudenetz | 30 % | 9.000 Euro | |
Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | maximal 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten | |
Energieberatung Wohngebäude | 50 % | maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten |
Auch wenn Sie von der BAFA-Förderung profitieren, müssen Sie am Ende wahrscheinlich einen Teil der Kosten selbst finanzieren.
Werfen Sie mit unserem Finanzierungsrechner einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit. Um einen konkreten Finanzierungsplan auf die Beine zu stellen, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er geht mit Ihnen gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Kredit.
Weitere Infos finden Sie in den Artikeln Förderung der Fassadendämmung und Förderung neue Fenster.
Das BAFA fördert Maßnahmen, die zur Erhöhung der Effizienz des Heizungssystems und zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung beitragen.
Zur Erhöhung der Effizienz eines Heizungssystems werden gefördert:
Zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung werden gefördert:
Für die Erhöhung der Energieeffizienz einer Heizung gibt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch hier kommen wieder fünf Prozent obendrauf, wenn die Maßnahme im Rahmen eines iSFP empfohlen wurde. Für die Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent.
Für die Erhöhung der Energieeffizienz:
Für die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen gilt zusätzlich:
Weitere Tipps und Infos finden Sie in diesem Artikel: Heizen mit Holz. Für Infos zum Heizungstausch beziehungsweise der Heizungserneuerung lesen Sie bitte Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt es vom Staat.
Bei der Anlagentechnik:
Beim Gebäudenetz:
Ein Gebäudenetz ist ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten.
ACHTUNG: Die Heizungsförderung für Privathaushalte liegt seit 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau! Für Infos zum Heizungstausch beziehungsweise der Heizungserneuerung lesen Sie bitte Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt es vom Staat.
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für folgende Maßnahmen:
Das BAFA fördert mit der "Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) die von Energieeffizienz-Experten durchgeführten Energieberatungen.
Der Zuschuss wird nicht an Sie, sondern an den Energieeffizienz-Experten ausgezahlt.
Seit 2024 gilt bei der Beantragung der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Wer saniert, muss zuerst mit dem ausführenden Unternehmen einen Vorvertrag abschließen. Erst danach kann der Förderantrag beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Und was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird? Experten empfehlen, den Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen mit einer Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage zu versehen.
Wie der komplette Antragsprozess aussieht, haben wir in diesem Artikel ausführlich beschrieben: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen. Dort finden Sie darüber hinaus auch die Antragswege für Fördermittel, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt werden.
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen sind förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel die Sanierung des Heizraums oder Demontagearbeiten der alten Anlage.
Sie können die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen – Kredit (261/262)“ oder „Energieeffizient Sanieren – Kredit (261/262)“ kombinieren. Die Beantragung erfolgt in beiden Fällen über das BAFA. Details dazu finden Sie hier: Mit der KfW-Förderung sanieren und bauen.
WICHTIG: Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen sind nicht mit der BAFA- und KfW-Förderung kombinierbar.
Um die energetische Sanierung richtig zu planen und umzusetzen, ist es ratsam, eine Expertenmeinung einzuholen. Die BAFA-Förderung greift daher auch bei den Kosten für einen Energieberater. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars und maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Bevor Sie Mittel der BAFA-Förderung einplanen, sollten Sie genau kalkulieren. Neben Ihrer Finanzlage, die Sie in einem Kassensturz ermitteln, sind Darlehenshöhe, Eigenkapital, Darlehenslaufzeit und Tilgungsraten wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um die für Ihr Immobilienprojekt passende Finanzierung zu finden, sprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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