Staatliche Förderung bei
Hauskauf, Hausbau und Sanierung
- Zuschüsse und Kredite von KfW und BAFA
- Welche Fördermittel kommen für Sie infrage?
- Staatliche Förderung beim Bausparen
Beim Bau, Kauf oder bei der Sanierung einer Immobilie können Sie auf Zuschüsse vom Staat hoffen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung es beim Hausbau, beim Kauf oder der Sanierung von Wohneigentum gibt.
Der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. Veränderte Rahmenbedingungen wie die leicht zurückgehenden Immobilienpreise, die langsam wieder fallenden Bauzinsen und zugleich steigende Mieten fordern geradezu dazu auf, sich jetzt für Wohneigentum zu entscheiden und sich die passende Baufinanzierung zu sichern.
Auch für die Altersvorsorge ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung eine attraktive und realistische Alternative zur Mietimmobilie (erfahren Sie hier mehr zum Bausparvertrag als Altersvorsorge).
Um noch mehr Menschen zu ermutigen, ein Eigenheim zu bauen oder ein Haus zu kaufen oder es energetisch zu sanieren, stellt der Staat finanzielle Anreize in Form von verschiedenen Förderungen zur Verfügung. Damit wird Ihnen als Bauherr oder Käufer der Schritt in die eigenen vier Wände leichter gemacht.
Für unterschiedliche Vorhaben gibt es unterschiedliche Förderungen. Wählen Sie mit einem Klick Ihren Bedarf aus:
Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Kauf eines Eigenheims werden Sie bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Der Kredit kann sich auf bis zu 100.000 Euro belaufen und ist unabhängig von der Energieeffizienz der Immobilie. Gefördert werden dabei beim Hauskauf:
Über das oben erwähnte KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) lässt sich auch der Neubau eines Hauses fördern. Auch hier gibt es einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro, gefördert werden dabei:
Die Neubau-Förderung ist seit März 2023 neu aufgestellt. Der Wohngebäude-Kredit KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ fördert ...
Der KfW-Kredit "Klimafreundlicher Neubau" fördert nicht die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie den Kauf eines Grundstücks.
Hier finden Sie weiterführende Infos zur KfW-Förderung beim Neubau.
Seit Oktober 2024 unterstützt der Staat mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (kurz: KNN-WG/Kredit Nr. 296) unter anderem Privatpersonen, die klimafreundliche, flächeneffiziente Gebäude in Deutschland neu bauen.
Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens ohne Tilgungszuschuss vergeben, förderfähig sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Um die Förderung zu erhalten, gibt es zahlreiche technische Mindestanforderungen. So muss der Neubau mindestens die KfW-Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, darüber hinaus gibt es noch Grenzwerte für ausgewählte gebäudebezogene Kosten und Vorgaben für eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche.
Alle Details zum KNN-Programm finden Sie in diesem Artikel: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: So gibt's die Förderung
Dieses staatliche Gütesiegel des Bundesbauministeriums definiert auch für den privaten Wohnbau grundsätzliche Anforderungen. Das bedeutet für Bauherren:
Der Wohngebäude-Kredit KfW 261 fördert seit 1. Januar 2023 die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus Stufe 85 oder besser. Die Förderung setzt sich aus einer Zinsvergünstigung und einem Tilgungszuschuss zusammen.
Der KfW-Kredit 261 fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie Netz einspeisende Photovoltaik-Anlagen.
Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung der energetischen Sanierung.
Seit Anfang 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau zuständig für die Heizungsförderung. Dabei gelten drei Ausnahmen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin Ansprechpartner für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, den Anschluss an ein Gebäudenetz und Heizungsoptimierung (dazu später mehr).
Bei der KfW können Eigentümer eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes die Förderung für den Kauf und den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Förderfähig sind folgende Heizungssysteme:
Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Dieser setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen und kann maximal 70 Prozent betragen. Der Förderbetrag ist dabei auf höchstens 23.500 Euro gedeckelt.
Zu beachten ist: Anders als bei den KfW-Kreditprodukten muss der Zuschuss nicht vor Beauftragung eines Fachunternehmens beantragt werden. Bei dieser Förderung ist die Handhabung genau umgekehrt: Bauherren können den Zuschuss nur beantragen, wenn sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen können, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist.
Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung bei der Heizungserneuerung.
Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung eines Hauses (außer der Heizungserneuerung) werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA.
Seit 2024 bietet die KfW mit dem "Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)" einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro für Eigentümer, die Einzelmaßnahmen planen und bereits eine Zuschusszusage oder -bewilligung von der KfW ODER der BAFA erhalten haben. Mit diesem können sie Vorhaben finanzieren, die über die Förderhöchstgrenzen der Zuschüsse hinausgehen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Das Programm "Wohneigentum für Familien" (300) ist eine staatliche Förderung für den Hausbau mit Kindern und quasi ein Nachfolger des Baukindergeldes. Selbstnutzende Familien mit Kindern und Alleinerziehende können einen zinsgünstigen Kredit für den Bau oder Erstkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erhalten. Voraussetzung ist, dass das Gebäude die technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und die Anforderungen an die Treibhausemissionen im Gebäudelebenszyklus nach QNG Plus erreicht.
Das Haus darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Analog zum Programm "Klimafreundlicher Neubau" gibt es auch hier die beiden Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG". Die maximale Kredithöhe beträgt zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Sie hängt vom energetischen Standard, von der Zahl der minderjährigen Kinder und dem Haushaltseinkommen ab. Die Konditionen sind günstiger als im Programm "Klimafreundlicher Neubau". Antragsberechtigt sind nur Haushalte mit einem maximalen Jahreseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Hier finden Sie noch weiterführende Infos zum staatlichen Förderprogramm "Wohneigentum für Familien".
Mit dem KfW-Programm "Jung kauft Alt" (308) will die Bundesregierung den Kauf von älteren Bestandsimmobilien durch junge Familien mit minderjährigen Kindern fördern. Um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten und der sanierungsbedürftige Altbau der Energieeffizienzklasse F, G oder H muss mindestens auf das Niveau eines "Effizienzhauses 70 EE" überführt werden. Die neue Förderung wird in Form eine zinsverbilligten Kredits gewährt.
Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Förderprogramm "Jung kauft Alt".
Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Sie besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre oder Jahrzehnte auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen.
Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre persönliche Finanzierung zu erarbeiten.
Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag haben und bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Hier erfahren Sie alle Details zur Wohnungsbauprämie.
Viele Arbeitgeber bezahlen ihren Arbeitnehmern freiwillig vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Entscheiden Sie sich dafür, diese Extra-Zahlungen auf einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds anzulegen, belohnt der Staat diesen Vermögensaufbau bei Berechtigung mit der Arbeitnehmersparzulage (9 Prozent beim Bausparen).
Genau wie bei der Wohnungsbauprämie gelten auch bei der Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Ob und wie Sie von der staatlichen Förderung für Bausparer profitieren, erfahren Sie in unserem Artikel Bausparförderung – der Staat spart mit.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge und wird staatlich gefördert. Eine spezielle Variante davon ist der Wohn-Riester (auch Wohn-Rente genannt). Die Förderung unterstützt Sie bei der Finanzierung der eigenen vier Wände – beispielsweise beim Bauen, Kaufen oder energetischen Sanieren. Letzteres ist seit dem 1. Januar 2024 möglich. Dank Wohn-Riester profitieren Sie schon vor Rentenbeginn von Ihrer Altersvorsorge.
Die Wohn-Riester-Förderung beim Hauskauf besteht aus einer jährlichen Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage1 sowie einem einmaligen Bonus für noch nicht 22-jährige Berufseinsteiger. Für die Gewährung der Förderung gelten keine Einkommensgrenzen. Die Zulagen sehen aktuell wie folgt aus:
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Verwendungszwecken, Vorteilen und vielem mehr finden Sie in unserem Artikel "Wohn-Riester".
1Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. 2Voraussetzung: zwei gesonderte Altersvorsorgeverträge 3Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Angesichts der Vielzahl der Möglichkeiten ist es für Kauf- oder Bauwillige und Sanierer nicht ganz einfach, herauszufinden, ob ein KfW-Kredit oder ein Landesprogramm oder auch eine Kombination von mehreren Förderungen für Sie der beste Weg ist. Nutzen Sie unsere Beratung und erarbeiten Sie mit uns einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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