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Mit KfW-Förderung sanieren und bauen    

  • Zuschüsse und Kredite der KfW
  • Förderhöchstbeträge
  • Neue Bestimmungen

Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind eine finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer und Bauherren, die Ihre Immobilie energieeffizient gestalten. Für Sanierung und Neubau wurden die Förderbedingungen umfassend angepasst.

KfW-Förderung in der Übersicht

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung potentielle Bauherren und Sanierer mit diversen Fördermaßnahmen. 

Neben der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) koordiniert werden, gibt es noch die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese unterteilt sich in:

  • die Förderung der Sanierung zu Effizienhäusern
  • die Förderung von energieeffizienten Neubauten
  • die Heizungsförderung (seit dem 01.01.2024)

Wir gehen in diesem Artikel auf die jeweiligen Förderbedingungen ein, zeigen die Höhe der Fördermittel und erklären den Weg der Antragstellung.
 

Sanierte Doppelhaushälfte - davor eine Effizienzklassen-Skala eingeblendet
Wer sein Haus energieeffizient baut oder saniert, erhält staatliche Fördergelder. (Quelle: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)

    

+++ KfW-Förderungen: Neuerungen +++

Damit Deutschland bis 2050 klimaneutral werden kann, muss sich im Gebäudesektor einiges tun. Um Maßnahmen voranzutreiben und Hausbesitzern stärker unter die Arme zu greifen, wurde die KfW-Förderung 2021 im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erhöht. Zum 1. Januar 2023 wurden weitere Anpassungen bei der Sanierung vorgenommen. Außerdem gelten seit dem 1. März 2023 für den Neubau eines Effizienzhauses neue Förderkriterien und -bedingungen. Und: Seit dem 01.01.2024 liegt die Heizungsförderung nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern ebenfalls bei der KfW.

KfW-Förderung: Sanierung zum Effizienzhaus

Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses (EH) haben. Der Effizienzhaus-Standard orientiert sich dabei am Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Effizienzhaus 100 entspricht dabei den Vorgaben des GEG. Gefördert werden allerdings nur Effizienzhäuser, die unterhalb dieses Standards liegen. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl hinter dem Kürzel EH, desto besser der energetische Standard und desto höher die Förderung der energetischen Sanierung.

Die Förderung ist dabei zweiteilig. Zum einen gibt es einen Kredit mit Zinsverbilligung. Diese beträgt 10 Jahre lang bis zu 4 Prozent des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Der zweite Teil ist ein Tilgungszuschuss. Dieser reduziert direkt den Darlehensbetrag. Der maximale Darlehensbetrag beläuft sich pro Wohneinheit:  

  • auf 120.000 Euro ohne EE-Klasse (= erneuerbare Energien)/NH-Klasse (= Nachhaltigkeit)
  • auf 150.000 Euro bei Erreichen der EE-/NH-Klasse

Daraus ergeben sich dann folgende maximale Fördermittel:

Förderstufe Tilgungszuschuss EE-Klasse / NH-Klasse1 (nicht kumulierbar) zusätzliche Boni (Deckelung bei zusammen 20 Prozent) maximale Förderung
      WPB2 SerSan3  
EH Denkmal 5 Prozent 5 Prozent - - bis zu 15.000 Euro
EH 85 5 Prozent 5 Prozent - - bis zu 15.000 Euro
EH 70 10 Prozent 5 Prozent 10 Prozent (auch 70 EE) - bis zu 37.500 Euro
EH 55 15 Prozent 5 Prozent 10 Prozent 15 Prozent bis zu 60.000 Euro
EH 40 20 Prozent 5 Prozent 10 Prozent 15 Prozent bis zu 67.500 Euro


Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Förderbestimmungen seit 01.01.2023

  • 1)EE-Klasse/NH-Klasse: Die EE-Klasse (EE = erneuerbare Energien) wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent (bisher: 55 Prozent) des erforderlichen Energiebedarfs des Gebäudes abdecken. Neu ist der verpflichtende Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, um die EE-Klasse zu erreichen. Alternativ kann das geförderte Gebäude auch an ein Wärmenetz angeschlossen werden. ABER: Gibt es bereits einen bestehenden Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz oder ein erneuerbares Heizsystem zur Wärmeversorgung des Gebäudes, dann kann die EE-Klasse nicht beantragt werden.
    Die NH-Klasse (NH = Nachhaltigkeit) galt bisher nur bei Neubauten. Jetzt kommt das auch bei der Sanierung zum Einsatz, die Nachhaltigkeit wird über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachgewiesen. Die Boni für das Erreichen der EE- und/oder NH-Klasse sind nicht kombinierbar.
  • 2)WPB steht für "Worst Performance Building". Dabei handelt es sich um ein Gebäude, das auf Grund seines energetischen Zustandes zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Dieser Bonus wird von bisher fünf auf zehn Prozent angehoben und ist jetzt auch beim EH 70 EE anwendbar.
  • 3)SerSan ist das Kürzel für "serielle Sanierung". Damit ist die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage gemeint. Dadurch soll sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduzieren. Werden WPB und SerSan kombiniert, dann ist die Förderung auf 20 Prozent gedeckelt.
  • Die Materialkosten von Eigenleistungen bei der Sanierung werden ähnlich wie bei Einzelmaßnahmen ebenfalls gefördert. Ein Fachunternehmen oder ein Energie-Effizienzexperte muss allerdings die fachgerechte Ausführung bestätigen.
  • Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, die Heizkreis-Vorlauftemperatur darf die Temperatur von 55 ° Celsius nicht überschreiten.
  • Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse (in der Regel Holzheizungen wie zum Beispiel eine Pelletheizung) dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten.
  • Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher werden bei der Effizienzhaus-Sanierung künftig nicht mehr mitgefördert.
     

Sonderprogramm "Jung kauft Alt"

Mit dem KfW-Programm "Jung kauft Alt" will die Bundesregierung den Kauf von älteren Immobilien durch junge Familien unterstützen. Die neue Förderung zur Altbausanierung startete am 3. September 2024. Hier finden Sie alle Infos zum Förderprogramm "Jung kauf Alt".

Sie wollen lieber in einzelne energetische Maßnahmen statt in die komplette Sanierung zu einem Effizienzhaus investieren? Lesen Sie hier alles zur Förderung von Einzelmaßnahmen wie die Dämmung oder den Austausch der Heizung.

 

Modernisierungskredit beantragen

Energetische Maßnahmen am Haus sind oft kostenintensiv – auch nach Abzug der KfW-Förderung. Falls Sie für Ihr Sanierungsvorhaben einen Kredit aufnehmen möchten, können Sie  - unter bestimmten Voraussetzungen - von einem zusätzlichen Zinsvorteil profitieren. Um einen ersten Überblick über Raten und Konditionen zu erhalten, können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.

Dieser ersetzt aber nicht die persönliche Beratung. Sprechen Sie am besten mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er entwickelt mit Ihnen einen langfristigen zinssicheren Finanzierungsplan für Ihre Sanierung und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.

Unsere Heimatexperten beraten Sie ausführlich und kompetent zu unseren Modernisierungskrediten.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

KfW-Förderung: Neubau eines Effizienzhauses

Die KfW-Förderung unterstützt Sie nicht nur bei der Sanierung, sondern auch beim Bau eines energieeffizienten Hauses. Seit März 2023 ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ in komplett überarbeiteter Form in Kraft. Auch die Zuständigkeit dafür liegt nicht mehr wie bisher beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), sondern beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Förderbestimmungen für Neubau seit 01.03.2023

Die Förderung unterscheidet ganz allgemein zwischen den Stufen klimafreundliches Wohngebäude (KFN) und klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFW-QNG).

Gewährt wird ein zinsverbilligter Kredit. In der Stufe KFN liegt der Förderhöchstbetrag bei 100.000 Euro, bei KFN-QNG bei 150.000 Euro maximal. Zuschüsse für Investition und bei der Tilgung gibt es keine.

Zweistöckiger Rohbau mit Walmdach eingerüstet
KfW-Effizienzhäuser verbinden heute Wohnkomfort und moderne Architektur mit nachhaltigem Wohnen. (Quelle: DanBu.Berlin - stock.adobe.com)

Außerdem gibt es seit 1. Juni 2023 mit dem Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) quasi einen Nachfolger für das Baukindergeld. Informieren Sie sich ausführlich zu den Förderbedingungen, -kriterien und weiteren Voraussetzungen. Hier erfahren Sie alles zum Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" bei der KfW.


KfW-Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Ob Sie energetisch sanieren oder bauen: Um von Krediten und Zuschüssen zu profitieren, müssen Sie in jedem Fall einen Förderantrag stellen, bevor Sie Maßnahmen einleiten. Darüber hinaus muss ein Experte für Energieeffizienz hinzugezogen werden. Dieser berät Sie bei der Entscheidung, welche Maßnahmen sinnvoll sind und erstellt den Nachweis für die Antragstellung. Je nach Programm erteilt die KfW Zuschüsse für Energieberatung und Begleitung.

Finden Sie jetzt das passende KfW-Förderprogramm! Mit dem FördermittelFinder unseres Partners FörderWelt gelingt Ihnen das mit wenigen Mausklicks.
 

+++ Heizungstausch: Förderung 2024 +++

Zuschüsse für den Heizungstausch

Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Hier die Übersicht:

  • Maximal förderfähige Investitionskosten: bis zu 30.000 Euro für Heizung mit erneuerbarer Energie für die erste Wohneinheit.
  • Grundförderung: 30 Prozent Zuschuss. 
  • Einkommens-Bonus: zusätzlich 30 Prozent Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlich 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen, mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung oder einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus wird ausschließlich für Selbstnutzer gewährt. Er reduziert sich am 1. Januar 2029 auf 17 Prozentpunkte und in jedem zweiten Jahr um weitere drei Prozentpunkte. Für eine Pelletheizung gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus nur, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer PV-Anlage gekoppelt wird. Diese zweite Komponente muss bilanziell die Trinkwassererwärmung vollständig decken können. Bislang musste eine Pelletheizung zwingend als solche Hybridanlage installiert werden, um überhaupt förderfähig zu sein. 
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. 
  • Emissionsminderungszuschlag: Einen Zuschlag von 2.500 Euro gibt es für Biomasseheizungen, vorausgesetzt diese liegen innerhalb eines Staub-Emissionsgrenzwertes von 2,5 mg/m³. Bei Biomasseheizungen wird künftig eine Anforderung belohnt, die zuletzt zwingend erfüllt werden musste, um überhaupt Fördermittel bekommen zu können. 
  • Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 85 Prozent. Der Höchstfördersatz wird aber für Selbstnutzer auf 70 Prozent gedeckelt. Damit beträgt die maximale Fördersumme 21.000 Euro (bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen). Vermietende können allerdings nur die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten.  
 

Förderfähige Heizungstypen

Förderfähig sind nur noch folgende Heizungstypen:

ACHTUNG: Bei Hybridheizungen (zum Beispiel eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Gasheizung) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zur konventionellen/fossilen Brennwertkesseltechnologie.


Förderkredit für den Heizungstausch

Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden. 


Beantragung und Übergangsregelung

Neu ist die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür müssen Sie sich bei der KfW registrieren. Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Beginn des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.

Wichtig: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden. Um das Risiko einer Förderabsage trotz erteiltem Auftrag zu minimieren, sollte der Vertrag eine Klausel mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) enthalten.

     

Fragen und Antworten zur KfW-Förderung

Was ist die KfW-Förderung?

Die KfW ist eine staatliche Förderbank, die Unternehmen und Privatpersonen mit Krediten und Zuschüssen finanziell unterstützt. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen zu verbessern. Im Bereich Bau und Sanierung von Wohneigentum fördert die KfW mit vielfältigen Förderprogrammen die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen in Form von Krediten und Zuschüssen.

 

Wie funktioniert die KfW-Förderung?

Um von der KfW-Förderung profitieren zu können, sollten Sie drei Monate vor der Umsetzung von energetischen Maßnahmen einen Förderantrag stellen. Außerdem ist es Pflicht, einen Experten für Energieeffizienz einzuschalten. Dieser berät Sie bei der Auswahl und der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Ist der Förderantrag genehmigt, können sie selbst entscheiden, ob Sie einen Förderkredit aufnehmen oder die Maßnahmen eigenständig finanzieren möchten. In beiden Fällen erhalten Sie einen Zuschuss, der je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfallen kann.  

 

Wer wird von der KfW gefördert?

Die KfW fördert alle Bauherren und Hausbesitzer, die Ihre Immobilie nach energieeffizienten Richtlinien bauen oder sanieren. Die entsprechenden energetischen Maßnahmen müssen dabei den KfW-Standards entsprechen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu ist es wichtig und auch verpflichtend, dass Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen.  

 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie möchten Ihr Haus energieeffizient bauen oder sanieren? Bevor Sie eine staatliche Förderung wie die KfW-Förderung einplanen, sollten Sie genau kalkulieren. Neben Ihrer Finanzlage, die Sie in einem Kassensturz ermitteln, sind Darlehenshöhe, Eigenkapital, Darlehenslaufzeit und Tilgungsraten wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um die für Ihr Immobilienprojekt passende Finanzierung zu finden, sprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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Die Energieeffizienz Ihres Hauses lässt sich durch viele Faktoren steigern. Wer z. B. einen Neubau plant, kann bereits mit der Wahl der richtigen Baustoffe die Umwelt schonen. Wissenswertes zu nachhaltigen Aspekten – und weiteren Fördermöglichkeiten – finden Sie hier:

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