Mit KfW-Förderung sanieren und bauen
- Zuschüsse und Kredite der KfW
- Förderhöchstbeträge
- Neue Bestimmungen
Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind eine finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer und Bauherren, die Ihre Immobilie energieeffizient gestalten. Für Sanierung und Neubau wurden die Förderbedingungen umfassend angepasst.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung potentielle Bauherren und Sanierer mit diversen Fördermaßnahmen.
Neben der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) koordiniert werden, gibt es noch die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese unterteilt sich in:
Wir gehen in diesem Artikel auf die jeweiligen Förderbedingungen ein, zeigen die Höhe der Fördermittel und erklären den Weg der Antragstellung.
Damit Deutschland bis 2050 klimaneutral werden kann, muss sich im Gebäudesektor einiges tun. Um Maßnahmen voranzutreiben und Hausbesitzern stärker unter die Arme zu greifen, wurde die KfW-Förderung 2021 im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erhöht. Zum 1. Januar 2023 wurden weitere Anpassungen bei der Sanierung vorgenommen. Außerdem gelten seit dem 1. März 2023 für den Neubau eines Effizienzhauses neue Förderkriterien und -bedingungen. Und: Seit dem 01.01.2024 liegt die Heizungsförderung nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern ebenfalls bei der KfW.
Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses (EH) haben. Der Effizienzhaus-Standard orientiert sich dabei am Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Effizienzhaus 100 entspricht dabei den Vorgaben des GEG. Gefördert werden allerdings nur Effizienzhäuser, die unterhalb dieses Standards liegen. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl hinter dem Kürzel EH, desto besser der energetische Standard und desto höher die Förderung der energetischen Sanierung.
Die Förderung ist dabei zweiteilig. Zum einen gibt es einen Kredit mit Zinsverbilligung. Diese beträgt 10 Jahre lang bis zu 4 Prozent des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Der zweite Teil ist ein Tilgungszuschuss. Dieser reduziert direkt den Darlehensbetrag. Der maximale Darlehensbetrag beläuft sich pro Wohneinheit:
Daraus ergeben sich dann folgende maximale Fördermittel:
Förderstufe | Tilgungszuschuss | EE-Klasse / NH-Klasse1 (nicht kumulierbar) | zusätzliche Boni (Deckelung bei zusammen 20 Prozent) | maximale Förderung | |
---|---|---|---|---|---|
WPB2 | SerSan3 | ||||
EH Denkmal | 5 Prozent | 5 Prozent | - | - | bis zu 15.000 Euro |
EH 85 | 5 Prozent | 5 Prozent | - | - | bis zu 15.000 Euro |
EH 70 | 10 Prozent | 5 Prozent | 10 Prozent (auch 70 EE) | - | bis zu 37.500 Euro |
EH 55 | 15 Prozent | 5 Prozent | 10 Prozent | 15 Prozent | bis zu 60.000 Euro |
EH 40 | 20 Prozent | 5 Prozent | 10 Prozent | 15 Prozent | bis zu 67.500 Euro |
Mit dem KfW-Programm "Jung kauft Alt" will die Bundesregierung den Kauf von älteren Immobilien durch junge Familien unterstützen. Die neue Förderung zur Altbausanierung startete am 3. September 2024. Hier finden Sie alle Infos zum Förderprogramm "Jung kauf Alt".
Sie wollen lieber in einzelne energetische Maßnahmen statt in die komplette Sanierung zu einem Effizienzhaus investieren? Lesen Sie hier alles zur Förderung von Einzelmaßnahmen wie die Dämmung oder den Austausch der Heizung.
Energetische Maßnahmen am Haus sind oft kostenintensiv – auch nach Abzug der KfW-Förderung. Falls Sie für Ihr Sanierungsvorhaben einen Kredit aufnehmen möchten, können Sie - unter bestimmten Voraussetzungen - von einem zusätzlichen Zinsvorteil profitieren. Um einen ersten Überblick über Raten und Konditionen zu erhalten, können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.
Dieser ersetzt aber nicht die persönliche Beratung. Sprechen Sie am besten mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er entwickelt mit Ihnen einen langfristigen zinssicheren Finanzierungsplan für Ihre Sanierung und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
Die KfW-Förderung unterstützt Sie nicht nur bei der Sanierung, sondern auch beim Bau eines energieeffizienten Hauses. Seit März 2023 ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ in komplett überarbeiteter Form in Kraft. Auch die Zuständigkeit dafür liegt nicht mehr wie bisher beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), sondern beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Die Förderung unterscheidet ganz allgemein zwischen den Stufen klimafreundliches Wohngebäude (KFN) und klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFW-QNG).
Gewährt wird ein zinsverbilligter Kredit. In der Stufe KFN liegt der Förderhöchstbetrag bei 100.000 Euro, bei KFN-QNG bei 150.000 Euro maximal. Zuschüsse für Investition und bei der Tilgung gibt es keine.
Außerdem gibt es seit 1. Juni 2023 mit dem Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) quasi einen Nachfolger für das Baukindergeld. Informieren Sie sich ausführlich zu den Förderbedingungen, -kriterien und weiteren Voraussetzungen. Hier erfahren Sie alles zum Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" bei der KfW.
Ob Sie energetisch sanieren oder bauen: Um von Krediten und Zuschüssen zu profitieren, müssen Sie in jedem Fall einen Förderantrag stellen, bevor Sie Maßnahmen einleiten. Darüber hinaus muss ein Experte für Energieeffizienz hinzugezogen werden. Dieser berät Sie bei der Entscheidung, welche Maßnahmen sinnvoll sind und erstellt den Nachweis für die Antragstellung. Je nach Programm erteilt die KfW Zuschüsse für Energieberatung und Begleitung.
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Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Hier die Übersicht:
Förderfähig sind nur noch folgende Heizungstypen:
ACHTUNG: Bei Hybridheizungen (zum Beispiel eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Gasheizung) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zur konventionellen/fossilen Brennwertkesseltechnologie.
Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden.
Neu ist die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür müssen Sie sich bei der KfW registrieren. Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Beginn des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.
Wichtig: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden. Um das Risiko einer Förderabsage trotz erteiltem Auftrag zu minimieren, sollte der Vertrag eine Klausel mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) enthalten.
Die KfW ist eine staatliche Förderbank, die Unternehmen und Privatpersonen mit Krediten und Zuschüssen finanziell unterstützt. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen zu verbessern. Im Bereich Bau und Sanierung von Wohneigentum fördert die KfW mit vielfältigen Förderprogrammen die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen in Form von Krediten und Zuschüssen.
Um von der KfW-Förderung profitieren zu können, sollten Sie drei Monate vor der Umsetzung von energetischen Maßnahmen einen Förderantrag stellen. Außerdem ist es Pflicht, einen Experten für Energieeffizienz einzuschalten. Dieser berät Sie bei der Auswahl und der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Ist der Förderantrag genehmigt, können sie selbst entscheiden, ob Sie einen Förderkredit aufnehmen oder die Maßnahmen eigenständig finanzieren möchten. In beiden Fällen erhalten Sie einen Zuschuss, der je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Die KfW fördert alle Bauherren und Hausbesitzer, die Ihre Immobilie nach energieeffizienten Richtlinien bauen oder sanieren. Die entsprechenden energetischen Maßnahmen müssen dabei den KfW-Standards entsprechen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu ist es wichtig und auch verpflichtend, dass Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen.
Sie möchten Ihr Haus energieeffizient bauen oder sanieren? Bevor Sie eine staatliche Förderung wie die KfW-Förderung einplanen, sollten Sie genau kalkulieren. Neben Ihrer Finanzlage, die Sie in einem Kassensturz ermitteln, sind Darlehenshöhe, Eigenkapital, Darlehenslaufzeit und Tilgungsraten wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um die für Ihr Immobilienprojekt passende Finanzierung zu finden, sprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Energieeffizienz Ihres Hauses lässt sich durch viele Faktoren steigern. Wer z. B. einen Neubau plant, kann bereits mit der Wahl der richtigen Baustoffe die Umwelt schonen. Wissenswertes zu nachhaltigen Aspekten – und weiteren Fördermöglichkeiten – finden Sie hier:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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