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Rund um den Kontoauszug

Zu Jahresbeginn erhalten alle Kunden den Kontoauszug für das zurückliegende Jahr. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Mit MEIN KONTO können Sie aktuelle Vertragsinformationen abrufen. Sie nutzen MEIN KONTO noch nicht? Dann können Sie sich hier registrieren.

Ihr Jahreskontoauszug

Ihr Jahreskontoauszug besteht aus einem Anschreiben und den Kontoauszügen für jeden einzelnen Vertrag sowie ggf. folgenden Unterlagen: Steuerbescheinigung, Antrag auf Wohnungsbauprämie (nur zum Teil bei postalischem Versand) sowie Information bzw. Einwilligung zur vL-Datenübermittlung.

Neben Ihren Umsätzen und Ihrem Kontostand finden Sie auf dem Kontoauszug diese Angaben:

  • Vertragsnummer und –inhaber
  • Online-Kundennummer für die Anmeldung in MEIN KONTO
  • Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen
  • Ansprechpartner  

Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.

Wann und wie erhalte ich meinen Kontoauszug?

Den Jahreskontoauszug für das Jahr 2024 erhalten Sie entweder postalisch oder elektronisch über MEIN KONTO bzw. das Online Banking Ihrer genossenschaftlichen Bank. Die Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag erhalten Sie mit gesonderter Post bis Ende März 2025.

Mit MEIN KONTO haben Sie immer alle Vertragsinfos im Blick, können schnell einen Auftrag übermitteln und künftig Ihren Jahreskontoauszug elektronisch erhalten. Zur Registrierung benötigen Sie nur Ihre Online-Kundennummer und und Ihre Vertragsnummer. Beides finden Sie oben links auf dem Kontoauszug.

Infos zur Wohnungsbauprämie

Verträge mit Abschlussdatum bis 31.12.2008:
Bei ermittelten Prämien wird die Gutschrift wegen Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist von der Bausparkasse sofort beim zuständigen Finanzamt angefordert.

Verträge mit Abschlussdatum ab 01.01.2009:
Hier entfällt die 7-jährige Bindungsfrist für die Wohnungsbauprämie. Wohnungsbauprämie kann nur derjenige bekommen, der eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen kann.

Wie kann ich die Wohnungbauprämie beantragen?

Haben Sie den postalischen Versand gewählt, erhalten Sie bei prämienbegünstigten Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag unter Umständen zusätzlich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie (WoP). Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte Ihrem Schwäbisch Hall-Berater, Ihrem Bankberater oder senden ihn direkt an uns zurück.

Liegt kein WoP-Antrag bei bzw. erhalten Sie den Kontoauszug auf elektronischem Wege, beantragen Sie die Wohnungsbauprämie schnell und einfach online über MEIN KONTO.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie können Sie bis zum 31.12. des übernächsten Jahres stellen. Die Wohnungsbauprämie 2024 kann online voraussichtlich ab dem 08.01.2025 im Kundenportal MEIN KONTO beantragt werden.

Wo finde ich die Wohnungsbauprämie in meinem Kontoauszug?

Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Jahreskontoauszug rechts oben im Überblick ausgewiesen.

Kann ich auf vermögenswirksame Leistungen Wohnungbauprämie erhalten?

Vermögenswirksame Leistungen (vL) zählen seit 2024 nicht mehr zu den WoP-prämienbegünstigten Einzahlungen.

Hintergrund: Um vor 2024 Wohnungsbauprämie auf vL erhalten zu können, musste das zu versteuernde Einkommen u. a. über der Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) liegen. Seit dem 01.01.2024 wurden die Einkommensgrenzen für die ASZ erhöht (bei Alleinstehenden auf 40.000 Euro und bei Verheirateten/Verpartnerten auf 80.000 Euro), so dass die WoP-Prämienbegünstigung für vermögenswirksame Leistungen entfiel.

Vermögenswirksame Leistungen (vL) und Arbeitnehmersparzulage

Die von Ihrem Arbeitgeber überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich. Bei Berechtigung können Sie für die Anlage der vL auf dem Bausparkonto Arbeitnehmersparzulage erhalten.

 

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

  • Sind bei Ihnen erstmals im Jahr 2023 vermögenswirksame Leistungen eingegangen, erhalten Sie das Formblatt „Einwilligung zur Übermittlung der Daten“. Damit Ihre Daten an das Finanzamt übermittelt werden können, müssen Sie einmalig zustimmen und uns das Formular zurücksenden. Dies ermöglicht dem Finanzamt, Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage zu prüfen.
    Wenn Sie nicht zustimmen, kann das Finanzamt nicht tätig werden. Wichtig: Eine Ersatzbescheinigung in Papierform für Ihre vL darf von Schwäbisch Hall nicht mehr erstellt werden.
  • Auf der Bescheinigung für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist die Institutsnummer vermerkt. Das zuständige Finanzamt benötigt den Institutsschlüssel zur Bearbeitung der Arbeitnehmersparzulage. Die Institutsnummer lautet "100 6924".
  • Wenn Sie bereits 2023 die "Information zur Datenübermittlung" erhalten und nicht widersprochen haben, erhalten Sie diese auch mit dem Jahreskontoauszug 2024.
    Haben Sie 2023 der Datenübermittlung widersprochen, bekommen Sie keine Unterlagen und die Daten werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Soll dies geändert werden, müssen Sie Ihren erteilten Widerspruch schriftlich zurücknehmen.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.

    

Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung für im Jahr 2024 abgeführte Kapitalertragsteuer erhalten Sie, wenn uns derzeit kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt.

Tipp: Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID bis zur Höhe Ihres Sparerfreibetrags hier in MEIN KONTO bzw. im Online Banking Ihrer genossenschaftlichen Bank erteilen.

Warum habe ich keine Steuerbescheinigung erhalten?

Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie nur, wenn im Jahr 2024 Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, da uns aktuell kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag vorliegt.

Als Nachweis der Zinsen, die Sie erhalten haben, reicht der Kontoauszug aus.

     

Weitere Fragen und Antworten

Ich habe Ende Dezember noch Geld überwiesen. Warum ist der Betrag nicht auf meinem Kontoauszug?

Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Zahlungen, die kurz vor Jahresende erst eingegangen sind, nicht mehr auf Ihrem aktuellen Kontoauszug ausgewiesen werden konnten. 

Tipp: Als MEIN KONTO-Nutzer können Sie Umsätze auf Ihren Konten jederzeit überprüfen.

Wie kann ich Geld auf mein Bausparkonto überweisen?

Bitte beachten Sie, dass wir nur Überweisungen mit korrekter Vertrags-IBAN annehmen können. Überweisungen ohne korrekte Vertrags-IBAN müssen wir zurücksenden, wodurch Ihnen möglicherweise Nachteile entstehen können.  

Die Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen finden Sie auf dem Kontoauszug. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.

Meine Jahresunterlagen sind nicht vollständig. Was kann ich tun?

Aufgrund einer internen Systemumstellung in 2024 kann es sein, dass Sie Ihre Jahresunterlagen in mehreren Sendungen erhalten. Das gilt sowohl für den postalischen Versandweg als auch für die Zustellung in Ihr elektronisches Postfach. Der Versand erfolgt zeitlich nah aufeinander.

Warum tauchen in meinem digitalen Jahreskontoauszug leere Seiten auf?

Aus technischen Gründen beinhaltet Ihr digitaler Jahreskontoauszug leere, weiße Zwischenseiten. Diese stellen jeweils die Rückseite eines Bestandteils oder einer Anlage dar und können ignoriert werden.

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