Wanddurchbruch: Wohnraum verändern
- Tragende Wände fachgerecht entfernen lassen
- Kosten für Wanddurchbruch
- Wanddurchbruch selber machen
Wer eine ältere Bestandsimmobilie übernimmt oder erwirbt, steht oft vor einem Problem: Die vorhandene Raumaufteilung entspricht nicht den eigenen Vorstellungen. Mittels Wanddurchbruch können jedoch moderne und großzügige Wohnflächen geschaffen werden. Erfahren Sie hier, wie Sie mit einem Durchbruch Platz schaffen und worauf zu achten ist.
Die Inhalte im Überblick:
Wohnhäuser der 60er- und 70er-Jahren haben häufig kleine Räume. Was damals den Vorstellungen eines modernen Zuhauses entsprach, wird den Anforderungen heutiger Wohnbedürfnisse jedoch nicht mehr gerecht. Viele Eigentümer, die ein Haus von der älteren Generation übernehmen, wollen daher die Zimmeraufteilung verändern – selbst wenn dafür tragende Wände entfernt werden müssen.
Veränderungen des Grundrisses durch Wanddurchbrüche sollten jedoch gut geplant werden. Erstellen Sie am besten einen neuen Plan für Ihr Haus. Zeichnen Sie in eine Kopie des Bauplans ein, wie Sie sich eine moderne Raumaufteilung vorstellen. Gibt es keinen Plan, können Sie hilfsweise auch eine ungefähr maßstabsgetreue Zeichnung anfertigen.
Je nach Bundesland und Bauordnung sind grundlegende Eingriffe in die Bausubstanz genehmigungspflichtig. Holen Sie sich für Maßnahmen wie den Durchbruch von Wänden einen Experten zur Seite, zum Beispiel einen Architekten. Dieser unterstützt Sie außerdem dabei, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und gegebenenfalls bei weiteren Sanierungsmaßnahmen Fördergelder zu nutzen.
Vor dem Wanddurchbruch müssen Sie die wichtigste Frage klären: Handelt es sich um eine tragende Wand oder nicht? Am besten lassen sich die Umbaumöglichkeiten abschätzen, wenn die Baupläne des Hauses vorliegen.
Um bei einem Wanddurchbruch die Statik des Hauses nicht aus dem Gleichgewicht zu bringen, sollten Sie auf jeden Fall einen Statiker hinzuziehen. Denn dieser kann schnell erkennen, welche Wände eine tragende Funktion haben und mittels Berechnungen auch Auskunft darüber geben, ob eine tragende Wand gegebenenfalls entfernt werden kann. In solchen Fällen zeigt der Experte auch auf, welche statischen Maßnahmen stattdessen umgesetzt werden müssen. Behalten Sie stets im Hinterkopf, dass Fehler beim Wanddurchbruch schwerwiegende Folgen für die Stabilität des gesamten Hauses haben können! Durch den Experten sind Sie bezüglich der Haftung auf der sicheren Seite.
Ausgehend von den Berechnungen des Statikers wird nach dem Wanddurchbruch ein Stahlträger, auch Sturz genannt, eingezogen. Dieser ersetzt die tragende Wand statisch. Je nach Wand und Deckenlast, muss die Decke während der Arbeiten zusätzlich abgestützt werden. Der Statiker wird vorgeben, welche Maße und Qualität der Sturz haben muss und wie er positioniert wird. Er wird außerdem berechnen, wie groß die Aufleger für den Stahlträger sein sollen und ob die Mauer unter dem Aufleger weiter verstärkt werden muss. Besondere Anforderungen ergeben sich, wenn Sie den Wanddurchbruch in einer Außenwand durchführen lassen wollen.
Wer einen Wanddurchbruch plant, den interessieren auch die Kosten. Grundsätzlich gilt, ebenso wie bei vielen anderen Gewerken: Je umfangreicher die Maßnahme ausfällt, desto höher der finanzielle Aufwand. Bei einem Wanddurchbruch ist die Kostenhöhe vor allem davon abhängig, ob die Wand tragend ist oder nicht. Bei tragenden Wänden sollten Sie die Ausgaben für einen Experten oder Fachbetrieb sowie zusätzliche statische Arbeiten mit einplanen. Mit folgenden Posten können Sie rechnen:
Position | circa-Kosten in Euro |
---|---|
Wanddurchbruch bei nichttragenden Wänden | 100 bis 300 pro qm |
Durchbruch bei tragenden Wänden | 400 bis 700 pro qm |
Einbau eines Stahlträgers | 100 bis 250 |
Kosten für Gutachter | 300 bis 2.500 |
Stundenlohn Handwerker | 60 |
Entsorgung Bauschutt | 100 bis 400 pro cbm |
Verputzen/verkleiden Bruchstelle (abhängig von Ausführung und Material) | 10 bis 50 pro qm |
Für grundlegende Eingriffe in die Bausubstanz – was ein Wanddurchbruch sein kann – braucht es möglicherweise eine Genehmigung. Und dafür können Kosten anfallen.
Ein Wanddurchbruch bei tragenden Wänden gehört zu den tiefergreifenden Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen. Daher sollten Sie sich vorab unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Diese können Sie außerdem dabei unterstützen, die zu erwartenden Renovierungskosten möglich realistisch zu kalkulieren.
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, um eine passende Finanzierung auf die Beine zu stellen. Er bespricht mit Ihnen gerne die Optionen bei einem Modernisierungskredit und geht auf Ihre Fragen und Wünsche ein.
Wenn Sie handwerklich geschickt sind und die nötigen Sicherheitshinweise berücksichtigen, können Sie eine nichttragende Wand selbst entfernen. Im Folgenden erfahren Sie, welche vorbereitenden Arbeitsschritte anfallen und was Sie dazu benötigen, wenn Sie den Wanddurchbruch selber machen.
Jetzt dürfen Sie den Vorschlaghammer ansetzen! Alternativ können Sie auch einen Bohrhammer oder Abrisshammer verwenden. Für die feineren Arbeiten lohnt es sich mit Hammer und Meißel zu arbeiten, damit etwa die Abrisskante glatt wird. Hier noch einige Tipps zum richtigen Vorgehen:
Die Möglichkeiten mit einem Wanddurchbruch mehr Platz und Offenheit in Ihrem Eigenheim zu schaffen, sind vielfältig. Folgend finden Sie einige Ideen:
Sie planen weitere bauliche Maßnahmen am Haus, möchten einen Teil des Gebäudes sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen und berät Sie unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Der Wanddurchbruch ist nur der Anfang Ihrer Umbau- und Sanierungsmaßnahmen? Dann finden Sie hier Tipps und Infos, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Wohntraum unterstützen könnten:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.