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Nutzungsbedingungen

Nachstehend die gültigen Nutzungsbedingungen für das Online-Service-Portal "Mein Konto" der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Stand 12. Dezember 2015


1. Zugang und Leistungsangebot

  1. Der Online-Service "Online Service Portal" (im Folgenden OSP) ist ein Angebot der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (im Folgenden BSH). Der Nutzer kann die angebotenen Dienste der BSH nutzen, wenn er sich mit seinen Zugangsdaten und einem persönlichen Passwort registriert hat.
  2. Das OSP steht dem Nutzer vorbehaltlich einer Abschaltung durch die BSH wegen Wartung oder Störung grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Über das OSP erteilte Aufträge werden von der BSH im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bearbeitet.
  3. Der BSH bleibt die Änderung, Erweiterung und Einschränkung der durch das OSP bereitgestellten Dienste vorbehalten, ein Anspruch auf Bereitstellung der Services besteht nicht.
  4. Für folgende Verträge steht das OSP nur eingeschränkt zur Verfügung:
    – Minderjährige
    – juristische Personen
    – Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
    – Interessenten
  5. Das OSP steht grundsätzlich nur Nutzern mit einem Vertrag nach deutschem Recht zur Verfügung.
 

2. Verfahren

  1. Der Nutzer hat Zugang zum OSP, wenn er den gültigen Nutzungsbedingungen zugestimmt hat.
  2. Um für einzelne Vorgänge das TAN-Verfahren nutzen zu können, muss der Nutzer sich hierfür mit einer Mobilfunknummer registrieren. Der Nutzer erhält einen Freischaltcode auf sein Mobiltelefon übermittelt, mit dem er das TAN-Verfahren im OSP freischalten kann.
  3. Für bestimmte Aufträge, die im OSP gekennzeichnet sind, muss der Nutzer eine TAN verwenden. Diese wird ihm vor dem elektronischen Versand des Auftrags auf die von ihm registrierte Mobilfunknummer gesendet. Diese TAN kann nur einmalig verwendet und muss für jeden Vorgang neu angefordert werden.
  4. Für bestimmte Aufträge, die im OSP gekennzeichnet sind, kann der Nutzer statt einer TAN eine digitale Unterschrift verwenden.
  5. Eine Verbindung zum OSP darf nur über die Homepage www.schwaebisch-hall.de hergestellt werden. Es werden gängige Browser unterstützt, allerdings besteht kein Anspruch auf Unterstützung aller Browser und deren Versionen.
 

3. Passwort

  1. Der Nutzer kann sein Passwort jederzeit über das OSP ändern. Das bisherige Passwort wird bei Änderung sofort ungültig.
  2. Die BSH hat keinerlei Kenntnis vom Passwort des Nutzers.
 

4. Sperre des OSP

  1. Werden bei der Registrierung des Nutzers die Bestandsdaten dreimal hintereinander falsch eingegeben, wird der Online-Zugang des Nutzers von der BSH gesperrt. Zur Aufhebung der Sperre muss sich der Nutzer mit der BSH in Verbindung setzen.
  2. Wird das Passwort dreimal hintereinander falsch eingegeben, wird der Online-Zugang des Nutzers von der BSH temporär gesperrt. Nach Ablauf der zeitlichen Sperre kann der Nutzer das Passwort wieder eingeben.
  3. Wird eine TAN falsch eingegeben oder wird eine TAN nicht innerhalb von 15 Minuten verbraucht, so wird diese ungültig und der Nutzer muss eine neue TAN anfordern.
  4. Die BSH sperrt den Online-Zugang des Nutzers, wenn der Verdacht missbräuchlicher Verwendung der Services im Zusammenhang mit dem OSP besteht. Hierüber wird der Nutzer informiert.
  5. Auf Wunsch des Nutzers wird der Online-Zugang durch die BSH gesperrt.
 

5. Digitale Postbox

  1. Nachdem der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt hat, können ihm alle Dokumente seines Geschäftsverkehrs mit der BSH für die ein elektronischer Versand möglich ist, in seine digitale Postbox gesendet werden. Diese Dokumente werden dem Nutzer über verschlüsselte Internetseiten zum Abruf elektronisch bereitgestellt und können vom Nutzer online angesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
  2. Dokumente, die in der digitalen Postbox zum Abruf bereitgestellt werden, gelten als zugestellt und werden nicht mehr postalisch an den Nutzer versandt. Mit Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen verzichtet der Nutzer auf einen postalischen Versand der Dokumente. Ein solcher erfolgt nur im Fall der Ziff. 7. und 8.
  3. Sofern der Nutzer die digitale Postbox nicht mehr als seine Empfangsvorrichtung nutzen möchte, kann er im OSP den postalischen Versand der Dokumente auswählen.
  4. Der Nutzer wird über neu eingestellte persönliche Dokumente durch eine Nachricht an seine im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Postbox regelmäßig auf den Eingang von Mitteilungen zu überprüfen, diese zeitnah abzurufen und auf deren Richtigkeit/Vollständigkeit hin zu kontrollieren und Beanstandungen der BSH unverzüglich mitzuteilen.
  6. Die Dokumentenauswahl kann von der BSH jederzeit einseitig verringert und erweitert werden.
  7. Auch bei Nutzung der digitalen Postbox ist die BSH berechtigt, die hinterlegten Dokumente dem Nutzer weiterhin postalisch oder auf anderer Weise zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. vorübergehender Ausfall der digitalen Postbox) zweckmäßig ist.
  8. Dokumente, für welche diese Funktion zur Verfügung steht, können vom Nutzer jederzeit gelöscht werden.
  9. Die BSH stellt die Dokumente für die Dauer von maximal drei Jahren nach deren Einstellung in die Postbox zur Verfügung. Danach ist die BSH berechtigt, die Dokumente ohne gesonderte Benachrichtigung aus der Postbox zu entfernen. Während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist kann die BSH dem Nutzer auf Wunsch einen Nachdruck der Mitteilung zur Verfügung stellen.
  10. Die BSH kann nicht gewährleisten, dass Dritte (z.B. die Steuer- oder Finanzbehörden) die in die Postbox eingestellten Dokumente anerkennen. Der Nutzer sollte sich hierüber vorab bei der für ihn zuständigen Behörde informieren.
 

6. Unveränderbarkeit der Daten

Die BSH garantiert die Unveränderbarkeit der Daten in der digitalen Postbox. Diese Garantie gilt nicht, soweit die Dokumente außerhalb der digitalen Postbox aufbewahrt/gespeichert werden.

 

7. Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

 

8. Sorgfaltspflichten des Kunde und Geheimhaltung

  1. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von Passwort oder TAN-Nummern erlangen. Daneben ist zu beachten, dass Passwort und TAN nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden dürfen.
  2. Eine TAN darf nicht außerhalb der von der BSH für den Zweck des OSP zur Verfügung gestellten Website verwendet, eingegeben oder gespeichert werden.
  3. Eine TAN darf nicht außerhalb des OSP mitgeteilt werden (bspw. per Mail).
  4. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das Endgerät, auf dem die TAN empfangen wird, nicht zur Einwahl in das OSP verwendet wird.
  5. Der Nutzer darf die technische Verbindung zum OSP nur über die von der BSH bereitgestellten Zugangskanäle (z.B. Internetadresse, etc.) herstellen.
  6. Jede Person im Besitz des Passworts kann persönliche Daten im OSP einsehen und in Verbindung mit einer TAN oder einer digitalen Unterschrift Verfügungen missbräuchlich vornehmen. Stellt der Nutzer fest, dass eine andere Person von seinem Passwort oder von einer TAN oder von beiden Kenntnis erhalten hat oder besteht zumindest der Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme, so ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich sein Passwort zu ändern bzw. die noch nicht verbrauchte TAN zu sperren. Sofern ihm dies nicht möglich ist, hat er die BSH unverzüglich zu benachrichtigen. In diesem Fall wird die BSH den Online-Zugang des Nutzers sperren.
 

9. Haftung

  1. Beruhen nicht autorisierte Verfügungen, Eingaben, Änderungen, Löschungen oder Zahlungsvorgänge vor einer Sperranzeige des Nutzers nach Ziff. 4.5 auf der Nutzung eines gestohlenen, verloren gegangenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsmerkmals (Passwort, TAN), haftet der Nutzer für den der BSH entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150€, ohne dass es auf ein Verschulden des Nutzers ankommt.
  2. Kommt es vor einer Sperranzeige nach Ziff. 4.5 zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen von Authentifizierungsmerkmalen (Passwort, TAN) vorliegt, haftet der Nutzer für den der BSH entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 €, wenn der Nutzer zuvor eine seiner Pflichten aus Ziff. 8 schuldhaft verletzt hat.
  3. Kommt es vor einer Sperranzeige nach Ziff. 4.5 zur missbräuchlichen Benutzung des OSP und hat der Nutzer seine Sorgfaltspflichten nach Ziff. 8 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Nutzer den entstandenen Schaden in voller Höhe.
  4. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Sperranzeige bei der BSH, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Verfügungen verursachten Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
  5. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf das Ereignis beruft, keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.
 

10. Geltung der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich zu sämtlichen sonstigen Vertragsbedingungen und den ABB der BSH und beeinflussen diese nicht.

 

11. Korrespondenz

Die Korrespondenz über das OSP und diese Vereinbarung ist zu richten an:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Str. 52
74523 Schwäbisch Hall

 

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