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KfW-Förderung für Energieeffizienz im Neubau

  • Aktuelle Kriterien für die Neubauförderung
  • Höhe der Neubauförderung durch die KfW
  • Weitere Förderprogramme kurz vorgestellt

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Förderung für Neubauten komplett umgestellt. Einen Überblick über die aktuellen Förderkriterien, wie die Neubauförderung beantragt wird und welche Regeln gelten, finden Sie hier.

    

+++ Wiederaufnahme der Neubauförderung +++

Ab sofort können wieder Förderanträge für das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gestellt werden. Das Fördervolumen für 2024 beläuft sich auf 762 Millionen Euro. Eine Aufstockung wie im vergangenen Jahr ist denkbar.  Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

Was hat es mit der KfW Förderung 40 für Neubau auf sich?

Der Effizienzhausstandard KfW 55 ist ab 2023 gesetzlicher Mindeststandard beim Neubau. Allerdings gibt es dafür keine Fördermittel. (Quelle: bluedesign - stock.adobe.com)

Ein Effizienzhaus 40 muss deutlich energieeffizienter sein als das Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes: Der Neubau darf nur 40 Prozent der Primärenergie verbrauchen, und der bauliche Wärmeschutz muss um 45 Prozent besser sein.

Für die Neubauförderung seit März 2023 muss das Gebäude den Effizienzhaus-Standard 40 (EH40) erfüllen.

Die Festlegung des Effizienzhausstandards EH55 Anfang 2023 als gesetzlicher Neubaustandard ist nur ein Zwischenschritt, bis EH40 gesetzlich verpflichtend wird. Das soll im Jahr 2025 geschehen.   


Was wird bei der KfW-Förderung für Neubau gefördert?

Zum 01.03.2023 hat sich die Förderung beim Neubau geändert. Das Neubau-Förderprogramm läuft jetzt unter dem Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau", kurz: BEG KFN. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesbauministerium. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Kriterien für die Neubauförderung seit März 2023.

 

Neubauförderung: Was wird gefördert?

Gefördert wird grundsätzlich der Neubau oder Kauf von neu errichteten Gebäuden, die folgende Kriterien erfüllen: 

  • geringe Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus
  • niedriger Primärenergiebedarf in der Betriebsphase
  • hoher Anteil erneuerbarer Energien
  • Prinzipien des nachhaltigen Bauens werden erfüllt

 

Die Kriterien gelten sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Wir konzentrieren uns hier aber auf die Förderung von Wohngebäuden zur Nutzung im privaten Bereich. Die Förderung unterscheidet ganz allgemein zwei Stufen:

  • klimafreundliches Wohngebäude (KFN)
  • klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG)

 

Neubauförderung: Welche Förderbedingungen gibt es?

Für beide Stufen (KFN und KFN-QNG) gelten folgende Förderbedingungen:

  • Das Gebäude entspricht dem energetischen Standard Effizienzhaus 40.
  • Das Gebäude muss die Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) einhalten.
  • Der Einbau eines Wärmeerzeugers (Heizung) auf Basis fossiler Energie (Gas oder Öl) oder Biomasse (Holz) ist untersagt.
  • Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung der Anforderungen prüfen.

 

Für die Stufe KFN-QNG gilt zusätzlich noch:

  • Zur Erreichung der Stufe KFN-QNG ist ein Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich. Das kann das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) sein. Das erfordert die Einbindung einer Zertifizierungsstelle und eines QNG-Nachhaltigkeitsberaters. Alle für das QNG zugelassenen Bewertungssysteme sowie anerkannten Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Anwendungsfälle des QNG sind auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de zu finden.

 

Neubauförderung: Fördermittel und Förderhöhen

Die Neubauförderung BEG KFN für private Bauherren besteht aus einem Kredit mit Zinsverbillung. Es gibt also weder direkte Zuschüsse (Investitionszuschüsse) noch nicht rückzahlbare Tilgungszuschüsse. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.

Die Förderhöchstbeträge liegen bei:

  • 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN)
  • 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG)

 

Der Zinssatz für den verbilligten Kredit orientiert sich am jeweils gültigen Marktzins und wird  für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung beträgt maximal 4 Prozent des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung. Hier die einzelnen Laufzeitvarianten:

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

 

Neubauförderung: Was sind förderfähige Kosten?

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Neubaus beziehungsweise des Kaufs werden finanziert. Zu den förderfähigen Kosten gehören die gesamten Bauwerkskosten einschließlich der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen. Gefördert werden auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, der Nachhaltigkeitszertifizierung und die Energieberatung. Allerdings gibt es dafür beim Neubau kein eigenes Programm mehr. Die Kosten sind Teil der Gesamtförderung.  

 

Wie beantrage ich die Neubauförderung?

Antragsberechtigt sind alle erstmaligen Käufer von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden. Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, er berät Sie umfassend, wie und in welchem Umfang Sie die Neubauförderung am besten in Anspruch nehmen. In die Antragstellung muss ein dafür zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dazu unten mehr.

Hier finden Sie die komplette "Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN)" zum Download.


Wie komme ich an einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss?

Bei der aktuellen Neubauförderung gibt es nur noch zinsverbilligte Kredite und keine Zuschüsse für Investition oder Tilgung mehr. An der Beantragung hat sich nichts geändert: Bauherren müssen zunächst einen dafür zugelassenen Energieberater einbinden, um einen KfW-Kredit zu erhalten. Den finden sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste

Er bescheinigt, dass das Haus die Mindestanforderungen nach dem EH40-Standard und die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des Qualitätsiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS erfüllt . Bei Stufe 2 im Programm "Klimafreundlicher Neubau" ist zusätzlich eine Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeitsberater einzubeziehen.

Dann sucht der Bauherr einen sogenannten durchleitenden Finanzierungspartner, also eine Bank, Sparkasse oder Versicherung, die mit der KfW zusammenarbeitet. Die KfW bietet dafür eine regionale Suchmaschine an. Mit diesem Finanzierungspartner schließt der Bauherr den Kreditvertrag ab. Er beantragt die KfW-Förderung. 

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude als Voraussetzung beim Hauskauf auf weißem Hintergrund
Nur mit dem Siegel "Nachhaltiges Gebäude" ist eine KfW-Förderung beim Neubau möglich. (Quelle: © BBSR)

Ihre Experten für Förderung und Finanzierung

Neben der KfW-Förderung gibt es noch viele weitere Fördermöglichkeiten für den Hausbau oder Hauskauf. Welche staatliche Förderung macht für Sie am meisten Sinn, wie profitieren Sie am besten von einer Unterstützung?

Unsere Heimatexperten beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Sie wissen auch, mit welchen Nebenkosten Sie rechnen müssen und besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre oder Jahrzehnte auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist daher wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre ganz persönliche Immobilienfinanzierung zu erarbeiten.

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Was mache ich, wenn es einen Förderstopp gibt?

Um im Falle eines Förderstopps oder auch bei Verschlechterungen von Konditionen schnell reagieren zu können, ist es sinnvoll, vorzubeugen und mit Beginn der Bau- oder Kaufplanung alle Förderoptionen zu recherchieren und zu vergleichen. 

Im Rahmen der KfW-Förderung gibt es nicht nur Programme für energieeffiziente Gebäude. Eine Alternative kann das KfW-Wohneigentumsprogramm sein. Einige Landesbanken bieten eigene, vom Bund unabhängige Förderprogramme an. Auch bei Landkreisen oder Kommunen gibt es Fördergelder für energieeffizientes Bauen, beispielsweise für bestimmte Personengruppen wie Familien mit Kindern. Die Informationen über alle Fördermöglichkeiten sind eine gute Grundlage für einen Plan B, falls es mit der KfW 40 Förderung nicht klappen sollte.

Generell sind private Bauherren gut beraten, die KfW-Förderung schnellstmöglich zu beantragen, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Darüber hinaus sollten Firmen erst beauftragt werden, wenn die Förderzusage vorliegt. 


Gibt es weitere Förderungen für Neubauten?

Seit Juni 2023 gibt es eine Neubauförderung für Familien. (Quelle: momius - stock.adobe.com)

Zur Neubauförderung hat das Bundesbauministerium zwei weitere Programme aufgelegt:

Wohneigentum für Familien

  • Das Programm mit dem Namen „Wohneigentum für Familien“ (WEF) und der Programmnummer 300 ist seit dem 1. Juni 2023 am Start. 
  • Gefördert werden ausschließlich Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro.
  • Die Förderung wird als zinsgünstiger KfW-Kredit gewährt.
  • Gefördert wird nur der energetisch hochwertige Neubau oder Ersterwerb eines solchen Neubaus zur Selbstnutzung. Für den Kauf von Bestandsimmobilien gibt es keine WEF-Förderung.  

   

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Das Programm mit dem Namen „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) und der Programmnummer 296 gibt es seit Oktober 2024.

  • Gefördert werden Privatpersonen, aber auch Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützige Organisationen, die klimafreundliche und flächeneffiziente Neubauten kaufen oder bauen.
  • Die Förderung wird als zinsgünstiger KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro gewährt.
  • Zu den Förderbedingungen gehören unter anderem neben der Effizienhaus-Stufe 55 noch spezielle Anforderungen an den CO2-Ausstoß, die Kosten des Gebäudes in Bezug auf den Lebenszyklus und eine Mindestanzahl an Wohn­räumen in Ab­hängig­keit von der Wohn­fläche.

 

Nicht mehr im Förderangebot

Weshalb wurde die KfW-Förderung 55 im Neubau eingestellt?

Die Bundesregierung hat darauf verwiesen, dass die allermeisten neuen Wohngebäude, die derzeit errichtet werden, bereits dem Effizienzhaus-55-Standard (EH55) entsprechen. Was bereits marktüblich ist, muss nicht mehr gefördert werden, so die Argumentation. Im Januar mussten Bundesregierung und KfW mit dem Förderstopp die Notbremse ziehen: Der Topf war leer, vor allem aufgrund der Flut der Anträge für EH55-Neubauten. Im zweiten Halbjahr 2021 hatte die KfW Förderung 55 einen Anteil von 80 Prozent an der KfW-Förderung für Effizienzhäuser.

Der EH55-Standard ist seit 1. Januar 2023 der gesetzliche Mindeststandard für den Neubau. Achtung: Obwohl EH55 dann gesetzlicher Standard ist, förderfähig wird er dadurch nicht!

Gute Beratung ist unverzichtbar

Auch wenn der Staat Ihnen beim Hausbau unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Wie viel Eigenkapital brauche ich, wie viel Haus kann ich mir leisten? Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.


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