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Solarpflicht:
Wo gilt sie, für wen gilt sie?

  • Wo die Solarpflicht in Deutschland gilt
  • Bestimmungen bei Neubauten und Altbauten
  • Was kostet die Solarpflicht?

Wer neu baut oder sein Dach saniert, muss unter Umständen zwingend eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wann das der Fall ist und welche Bestimmungen in welchem Bundesland gelten, das klären wir hier.

     

Was bedeutet Solarpflicht?

Die Solarpflicht (oder auch Solardachpflicht) in Deutschland erfordert von Gebäudeeigentümern unter bestimmten Voraussetzungen, auf ihren Dächern eine Photovoltaikanlage (zur Stromerzeugung) oder eine Solarthermieanlage (zur Wärmegewinnung) zu installieren. Allerdings gibt es dazu noch keine bundeseinheitliche Regelung, bisher wurden die Gesetze zur Solarpflicht nur auf der Ebene der Bundesländer eingeführt.


Wo gilt die Solarpflicht 2024 in Deutschland?

Die Solarpflicht beziehungsweise die zugrunde liegende Gesetzgebung sind (noch) Ländersache. In manchen Bundesländern gibt es bereits Vorschriften für die Installation auf Gewerbe- und Privatbauten, andere haben noch keine Solardachpflicht eingeführt oder beschränken diese auf den gewerblichen und/oder kommunalen Bereich.

Kurzübersicht der Solardachpflicht nach Bundesländern

Bundesland Besteht eine Solarpflicht?
Baden-Württemberg ja
Bayern nur für Nichtwohngebäude
Berlin ja
Brandenburg

nur für Nichtwohngebäude

Bremen ja
Hamburg ja
Hessen

nur für landeseigene Gebäude

Mecklenburg-Vorpommern nein
Niedersachsen für Wohngebäude ab 2025
Nordrhein-Westfalen für Wohngebäude ab 2025/2026
Rheinland-Pfalz ja ("PV-ready" bei Wohngebäuden)
Saarland  nein
Sachsen nein
Sachsen-Anhalt nein
Schleswig-Holstein nur für Nichtwohngebäude
Thüringen nein

Die konkreten Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich. Während es zum Beispiel in den ostdeutschen Bundesländern überhaupt keine Solardachpflicht gibt, ist die Solarpflicht in anderen Ländern in der Landesbauordnung verankert.

Hier finden Sie die ausführlichen Solarpflicht-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:

Bestimmungen in Baden-Württemberg

Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie bei:

  • allen Neubauten von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden
  • grundlegenden Dachsanierungen
  • Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen

Ab 2028 soll es eine Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Parkplätze, ab 2030 für alle landeseigenen Gebäude geben.

Weiterführende Infos beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Bestimmungen in Bayern

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • neue Gewerbe- und Industriegebäude
  • alle neuen Nicht-Wohngebäuden

Ab 2025 ist in Bayern auch eine Solarpflicht für alle Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude) bei einer grundlegenden Dachsanierung geplant. Für Wohngebäude gibt es bisher noch keine Solarpflicht.

Weiterführende Infos unter gesetze-bayern.de

Bestimmungen in Berlin

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • alle Dächer (Neubauten und Bestandsgebäude, deren Dächer saniert werden) mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern.
  • Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten: PV-Anlage mit mindestens 2 kWp Leistung
  • Wohngebäude mit 3-5 Wohneinheiten: PV-Anlage mit mindestens 3 kWp Leistung
  • Wohngebäude mit 6-10 Wohneinheiten: PV-Anlage mit mindestens 6 kWp Leistung

Die PV-Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken. 

Weiterführende Infos bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Bestimmungen in Brandenburg

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • Gebäude, die überwiegend öffentlich genutzt werden
  • Gebäude, die überwiegend gewerblich genutzt werden
  • Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen

Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Juni 2024 bei der Errichtung von Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m². Dann sind mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Diese Verpflichtung besteht auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Die Solarpflicht gilt bisher aber nicht für private Wohngebäude.

Weiterführende Infos im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29.09.2023

Bestimmungen in Bremen

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • Neubauten (ab dem 1. Juli 2025)
  • Altbauten im Falle einer Dachsanierung (ab dem 1. Juli 2024)

In beiden Fällen besteht die allgemeine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. Bei der Dachsanierung haben Bauherren die Pflicht, die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage zu schaffen. Innerhalb von zwei Jahren nach der Dachsanierung muss auf der geeigneten Nettodachfläche dann eine Photovoltaikanlage installiert werden. Das Gesetz sieht Übergangsfristen, Ausnahmen und Anrechnungsmöglichkeiten vor.

Weiterführende Infos: Bremisches Solargesetz (BremSolarG) 

Bestimmungen in Hamburg

Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:

  • Neubauten auf mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche des Gebäudes
  • bestehende Gebäude im Falle einer Dachsanierung auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche des Gebäudes

Die Solarpflicht in Hamburg gilt für Neubauten und Altbauten mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern.

Weiterführende Infos: FAQs zur PV-Pflicht in Hamburg

Bestimmungen in Hessen

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • landeseigene Gebäude
  • Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen

Für Wohngebäude gibt es in Hessen noch keine Solardachpflicht.

Weiterführende Infos unter hessen.de

Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine Solarpflicht (Stand: Mai 2024). Allerdings plant die Landesregierung laut eines Berichts auf nordkurier.de gerade die Überarbeitung des Landesklimaschutzgesetzes. Danach ist zum 30. Juni 2025 eine Solarpflicht nicht nur für öffentliche Gebäude und Parkplätze ab 75 Stellplätzen geplant. Auch private Neubauten und Bestandsgebäude bei „grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes auf hierfür geeigneten Dachflächen“ wären davon betroffen.

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Bestimmungen in Niedersachsen

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • alle Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern
  • alle öffentlichen Neubauten
  • neue Parkplatzflächen und Parkdecks mit mehr als 50 Stellplätzen

Darüber hinaus müssen alle Neubauten so konstruiert sein, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann.

Ab 2025

Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:

  • alle Neubauten inklusive Wohngebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern
  • grundlegenden Dachsanierungen
  • neue Parkplatzflächen und Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen

Weiterführende Infos: Niedersächsische Landesbauordnung

Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • alle neuen öffentlichen Liegenschaften
  • kommunale Liegenschaften bei einer Dachsanierung
  • gewerbliche Neubauten

Ab 2025

Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:

  • private Neubauten ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern

Die PV-Pflicht lässt sich auch durch die Verpachtung der verfügbaren Dachfläche an externe Investoren erfüllen. Für Gebäude, bei denen die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, gibt es Ausnahmen.

Ab 2026

Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:

  • private und gewerbliche Bestandsgebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung

Weiterführende Infos: Landesbauordnung NRW

 

 

Bestimmungen in Rheinland-Pfalz

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • Gewerbebauten
  • Parkplätze ab 50 Stellplätzen
  • Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen

Für Wohngebäude gilt: Für alle Neubauten und umfassenden Dachsanierungen sind die technisch notwendigen Voraussetzungen, die eine Nachrüstung mit einer Solaranlage unkompliziert ermöglichen, verpflichtend vorgeschrieben („PV-Ready“).

Weiterführende Infos: Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.

Bestimmungen im Saarland

Im Saarland gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

Bestimmungen in Sachsen

In Sachsen gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

Bestimmungen in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

Bestimmungen in Schleswig-Holstein

Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • neu erbaute Büro- und Geschäftshäuser
  • Dachflächen von Nicht-Wohngebäuden nach einer Sanierung von min. 10 Prozent der Dachfläche
  • Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen

Für Wohngebäude gibt es in Schleswig-Holstein noch keine Solardachpflicht. Das soll sich ab 2025 ändern, Details dazu sind aber noch nicht bekannt.

Weiterführende Infos: Entwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes

Bestimmungen in Thüringen

In Thüringen gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

                        

Kommt bald eine bundesweite Solarpflicht?

Die Regelungen zur Solarpflicht sind Ländersache – und dabei wird es in absehbarer Zeit wohl auch bleiben. Zwar werden auf Bundesebene große Anstrengungen unternommen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen sind die Ziele in Sachen Solarenergie aber recht vage formuliert.

Dort heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ In Bezug auf die gewerbliche (und teils auch kommunale) Solarpflicht ist von einer Verpflichtung die Rede, was einige Bundesländer auch schon umgesetzt haben.

Bei der Solarpflicht für private Neubauten ist von einer "Regel" die Rede, nicht von einer Pflicht. Insofern scheint eine bundeseinheitliche Regelung zur Solarpflicht noch in weiter Ferne.


Wie groß ist das Solarpotenzial in Deutschland?

Die Bundesregierung will den Zubau von Photovoltaikanlagen weiter steigern. So soll ab dem Jahr 2026 mehr als dreimal so viel Anlagenleistung zugebaut werden wie bisher (Quelle: bundesregierung.de).

Wie sich der Ausbau der PV-Anlagen in den letzten Jahrzehnten in Deutschland entwickelte, das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter anderem in ihrer Studie "Das Potenzial für Haushaltsphotovoltaik in Deutschland" untersucht.

Demnach waren zum Ende des Jahres 2000 nur 0,1 Prozent der Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen mit einer Photovoltaikanlage bestückt. Ende 2010 waren es bereits knapp 3 Prozent und Ende 2023 über 12 Prozent (siehe Grafik).

Interessant ist laut der KfW-Studie die Entwicklung des jährlichen Zubaus. Während der zwischen 2013 und 2018 bei durchschnittlich 0,3 Prozentpunkten lag, stieg der PV-Anteil auf Wohngebäuden seit 2020 auf durchschnittlich 1,5 Prozentpunkte an. Im Jahr 2023 zeigte sich sogar ein Zubau von drei Prozentpunkten. Angestiegene Strompreise und gefallene Materialkosten für Photovoltaikanlagen lassen laut KfW auch zukünftig relevante Zubauraten erwarten.

 Photovoltaik in Deutschland

 Zubau von PV-Anlagen auf Wohngebäuden:
 Veränderungen zum Vorjahresquartal


Was kostet die Solarpflicht?

Zwei Facharbeiter installieren eine PV-Anlage
Nicht nur beim Neubau, auch bei Dachsanierungen ist die Installation einer PV-Anlage in einigen Bundesländern Pflicht. (Quelle: stock.adobe.com/anatoliy_gleb)

Die Kosten der Solarpflicht sind abhängig vom Einzelfall. Die Größe und technischen Merkmale der PV-Anlage bestimmen den Preis. Wie groß die PV-Anlage dimensioniert sein muss, hängt unter anderem vom Stromverbrauch des Haushalts, der verfügbaren Dachfläche, der Ausrichtung und Neigung des Dachs sowie von den lokalen Wetterbedingungen ab.

Als Faustregel gilt: pro 1.000 kWh Strom benötigen Sie rund 1 kWp (Kilowatt Peak) an Leistung für die PV-Anlage. Die übliche Dimensionierung der Photovoltaik-Anlage eines Einfamilienhauses liegt zwischen 8 und 12 kWp.

Laut dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern liegt der Preis für eine PV-Anlage mit 10 kWp inklusive Einbau bei rund 26.300 Euro. Kommt noch ein Batteriespeicher dazu, sind es rund 37.600 Euro (Stand: Mai 2024).


Gute Beratung ist unverzichtbar

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