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Energetische Sanierung:
So viel Förderung gibt's vom Staat

  • Übersicht der Fördermittel 
  • Von der Einzelmaßnahme bis zur Komplettsanierung
  • So viel Geld gibt der Staat dazu

Eine energetische Sanierung spart Energiekosten, schont die Umwelt und steigert den Wert der Immobilie. Wir geben einen Überblick der Fördermittel und sagen Ihnen, mit welchen Summen Sie der Staat bei der Modernisierung unterstützt.

     

Die wichtigsten Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung

Die energetische Sanierung betrifft nicht nur Gebäudeteile, sondern auch technische Anlagen. Das sind die wichtigsten Maßnahmen und Technologien, für die es über diverse Programme auch Zuschüsse gibt:

  • Einbau einer neuen Heizung
  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • Sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
  • Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (zum Beispiel hydraulischer Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen)

Energetische Sanierung: Übersicht der Fördermittel

Für die energetische Sanierung stellt der Staat diverse Förderprogramme und Zuschüsse zur Verfügung. Dabei lassen sich die Programme in Maßnahmen, die Zuständigkeit und die Fördermittel unterteilen:

Welche Maßnahmen für die energetische Sanierung werden gefördert?

  • Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: Hierzu gehört zum Beispiel die Wärmedämmung.
  • Klimafreundliche Heizung einbauen: Einbau einer neuen Heizung beim Heizungstausch, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Einzelmaßnahmen oder beim Heizungstausch.
  • Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus: Ein KfW-Effizienz­haus ist ein bestimmter energe­tischer Standard für Wohn­gebäude.
  • Erneuerbare Energie: Installation einer Photovoltaik-Anlage, aber auch von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasser- und Windkraft


Was für Arten der Förderung gibt es bei der energetischen Sanierung?

Die Förderung erfolgt entweder als direkter Zuschuss, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss (hier muss nur ein Teil des Kredites zurückgezahlt werden).


Wer vergibt die Fördermittel für die energetische Sanierung?

Für die bundesweite Vergabe der Fördermittel sind im Wesentlichen zwei Stellen zuständig: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
 

Hier noch einmal der kompakte Überblick:

Sanierungsmaßnahme Verwendungszweck Programm Förderung Zuständigkeit
Einzelmaßnahmen Sanierung Wohngebäude Effizienzmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 % (Gebäudehülle, Anlagentechnik) bzw. bis zu 50 % (Heizungsoptimierung) BAFA
Heizungstausch für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung bei Altbauten Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) Zuschuss von bis zu 70 % der Investitionskosten, zinsverbilligter Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro KfW
Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus für die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus Wohngebäude-Kredit 261 Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro KfW
Förderung bei der Energieberatung Förderung einer energetischen Fachplanung im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen abhängig vom gewählten Förderprogramm direkter Zuschuss, zusätzlicher Kredit und Tilgungszuschuss BAFA und KfW
Erneuerbare Energien für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270) Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten KfW

Förderung von Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung

Fachmann dämmt eine Hausfassade
Die Dämmung der Gebäudehülle gehört zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen. (Quelle: stock.adobe.com/Ingo Bartussek)

Für eine erfolgreiche energetische Sanierung gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist es, das eigene Haus Schritt für Schritt über einzelne Maßnahmen in Schuss zu bringen.

So heißt das Förderprogramm:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das wird gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Damit ist vor allem die Wärmedämmung gemeint, aber auch der Einbau von neuen Fenstern und Türen und der sommerliche Wärmeschutz.
  • Anlagentechnik: Das umfasst den Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen in Bestandsgebäuden.
  • Heizungsoptimierung: Zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse (zum Beispiel Pelletheizungen).

So hoch ist die Förderung:

Das Förderprogramm für die energetische Sanierung ist in diesem Fall ein direkter Zuschuss.

  • Grundförderung: 15 Prozent
  • Bonus: plus 5 Prozent im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Extras: bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung beträgt die Förderung 50 Prozent

Antragstellung und weitere Infos

Webseite des Bafa zur Sanierung von WohngebäudenMehr zum Thema finden Sie in diesem Artikel: Bestandsimmobilie sanieren


Modernisierungskredit berechnen

Auch wenn es für die energetische Sanierung Förderprogramme gibt, einen Teil der Aufwendungen müssen Sie selbst stemmen. Die Frage ist nur: Wie viel? Unser Modernisierungskreditrechner gibt einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.

Modernisierungskreditrechner


Förderung beim Heizungstausch

Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus
Der Einsatz von erneuerbaren Energien ist eine Grundvoraussetzung bei der Heizungsförderung. (Quelle: stock.adobe.com/Robert Poorten)

Technisch gesehen gehört auch die Heizungsförderung zu den Einzelmaßnahmen. Nach der umfassenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes hat die Förderung beim Heizungstausch aber eine Sonderstellung bei den Förderprogrammen für die energetische Sanierung:

So heißt das Förderprogramm:

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458)

Das wird gefördert:

Der Einbau einer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung bei Bestandsgebäuden.

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und zusätzlich als zinsverbilligter Kredit.

  • Zuschuss von maximal 70 Prozent der Investitionskosten. Die wiederum sind auf 30.000 Euro begrenzt, das heißt, die Höchstförderung beträgt 21.000 Euro. Ausnahme: Bei Biomasseheizungen gibt es bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Staub von 2,5 mg/m3 einen Zuschlag von 2.500 Euro. In diesem Fall beträgt die maximale Förderung also 23.500 Euro.
  • Zinsverbilligter Kredit bis zu 120.000 Euro über ein Kreditinstitut nach Vorlage der Förderzusage.

Antragstellung und weitere Infos

Infoseite der KfW mit Vorab-Check. Mehr zum Thema finden Sie in diesem Artikel: Förderung für neue Heizung:
Welche Fördermittel bekomme ich?


Förderung bei der energetischen Komplettsanierung

Energieeffizienzklassen: Symbolbild
Für die Komplettsanierung eines Hauses gibt es Fördermittel in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss. (Quelle: stock.adobe.com/Andreas Prott)

Die "Königsdisziplin" bei der energetischen Sanierung: der komplette Umbau einer Bestandsimmobilie zu einem KfW-Effizienzhaus.

So heißt das Förderprogramm:

Wohngebäude-Kredit 261

Das wird gefördert:

Sanierung einer bestehenden Immobilie, mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung bei diesem Programm erfolgt als zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser verringert die Höhe der Summe, die zurückgezahlt werden muss.

Bis zu 150.000 Euro Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus, zwischen 5 und 45 Prozent (= maximal 67.500 Euro) Tilgungszuschuss

Antragstellung und weitere Infos

Webseite der KfW zum Förderkredit 261. Mehr Details und Infos zu den Fördermöglichkeiten über die KfW finden Sie in diesem Artikel: Mit KfW-Förderung sanieren und bauen.


Energetische Sanierung: Fördermittel bei der Energieberatung

Bei der energetischen Sanierung ist die begleitende Planung und Abnahme eines Energieberaters nicht nur sinnvoll, sondern oft auch zwingend vorgeschrieben, um die Fördermittel zu erhalten. Auch hier gibt es Zuschüsse.

Auf folgenden Wegen können Sie die Arbeit eines Energieberaters fördern lassen:

Art der Energieberatung Förderung als Fördersatz Zuständigkeit
Energieberatung für Wohngebäude Zuschuss 80 %, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern BAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik
Zuschuss 50 %, maximal 5.000 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern BAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
einer Heizungserneuerung
Zuschuss 30 bis 70 % (im Rahmen der Heizungsförderung, KEIN Extra-Zuschuss) KfW
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
Komplettsanierung oder Klimafreundlichem Neubau
Zusätzlicher Kredit­betrag und Tilgungszuschuss 10.000 Euro maximaler Kreditbetrag je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird. Tilgungszuschuss von 50 %, bis zu 5.000 Euro
KfW

Antragstellung und weitere Infos:

Die Antragstellung erfolgt gleichzeitig mit der Beantragung der jeweiligen Fördermaßnahme. Mehr zum Thema finden Sie in diesem Artikel: Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung

Haussanierung finanzieren – günstig und zinssicher

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Förderung von erneuerbaren Energien

Photovoltaikpanelen auf dem Dach
Photovoltaik-Anlagen werden durch das "Erneuerbare Energien-Programm" gefördert. (Quelle: Alessandro2802 - stock.adobe.com)

So heißt das Förderprogramm:

Erneuerbare Energien Standard / Kredit 270

Das wird gefördert:

Der Förderkredit für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt als Kredit von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten

Antragstellung und weitere Infos:

Webseite der KfW zum Kredit 270. Mehr Infos zum Thema finden Sie in unseren Artikeln Kosten von PV-Anlagen und Photovoltaik-Finanzierung.


Förderung für die energetische Sanierung richtig beantragen

Um die Förderung für die energetische Sanierung zu erhalten, müssen einige Formalien eingehalten werden. Dabei gibt es Unterschiede beim Antragsweg, je nachdem, ob Sie einen direkten Zuschuss oder einen Kredit beantragen:

Förderung als direkten Zuschuss beantragen

In 5 Schritten die Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten:

  1. Einbindung eines Energieberates oder Energieeffizienz-Experten. Außer bei der Heizungsförderung ist bei allen förderfähigen Maßnahmen zur energetischen Sanierung die Mitarbeit eines Energieberaters vorgeschrieben. Dieser muss auf der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet und außerdem zur Antragstellung berechtigt sein.
  2. Vor der eigentlichen Antragstellung muss ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen. Im Vertrag sollte geregelt sein, dass dieser nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt. Dieser "Fördervorbehalt im Lieferungs- oder Leistungsvertrag" ist laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durchaus gängig. Beim Heizungstausch bieten einige Firmen sogar an, den Förderanteil zu übernehmen, sollte es zu einer Absage kommen.
  3. Antrag stellen. Formal muss der Bauherr den Antrag bei der BAFA oder KfW stellen. Der Energieberater unterstützt durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.
  4. Einreichung der Verwendungsnachweise. Nach erfolgtem Abschluss der energetischen Sanierung ·  Nach Abschluss der Maßnahme (bspw. nach dem Einbau eines energieeffizienten Fensters) bedarf es eines sogenannten Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden.
  5. Prüfung und Auszahlung. Verwendungsnachweise und Rechnungen werden geprüft. Nach positiver Prüfung wird per Post ein Festsetzungsbescheid verschickt und der Zuschuss ausgezahlt.


Förderung als Kredit (mit  Tilgungszuschuss) beantragen

In 4 Schritten die Förderung für die Komplettsanierung erhalten:

  1. Experten für Energieeffizienz beauftragen. Auch hier muss erst ein Energie-Effizienzexperte beauftragt werden.
  2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen. Der Kreditantrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (zum Beispiel eine Bausparkasse) gestellt. Ihr Finanzierungs­partner beantragt den Kredit für Sie. Ihr Kredit­antrag berück­sichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Bau­be­gleitung.
  3. Kreditvertrag abschließen und starten. Nach Abschluss des Kredit­vertrages mit Ihrem Finanzierungs­partner, können Sie Handwerks­betriebe mit der energetischen Sanierung beauftragen.
  4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten stellt der Energie-Effizienzexperte die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) aus. Die wird beim Finanzierungs­partner eingereicht. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt dem Bauherren den Tilgungs­zuschuss gut.

Förderung durch Steuerermäßigung

Eine indirekte Förderung der energetischen Sanierung bietet die steuerliche Entlastung. Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes steht Ihnen gegebenenfalls eine steuerliche Entlastung zu. Hier greifen für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent Steuerabzug (maximal 40.000 Euro). Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar.
 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Wie entwickelt sich die Förderung für energetische Sanierung?

Die zahlreichen Diskussionen um das Heizungsgesetz und die damit verbundene Förderung hat gezeigt, wie heikel, aber auch wichtig eine verlässliche Förderstruktur ist. Dabei geht es neben den konkreten Fördermitteln auch um den Antragsweg. So ist zum Beispiel seit 2024 neu, dass erst nach der Beauftragung eines Unternehmens mit der energetischen Sanierung die Förderung beantragt werden kann. Bis dahin galt der umgekehrte Weg.

Dass die energetische Sanierung bei Bestandsgebäuden immer wichtiger wird, zeigt die steigende CO2-Steuer. Diese verteuert vor allem fossile Brennstoffe. Nach der Einführung im Januar 2021 waren es 25 Euro pro Tonne, im Jahr 2022 stieg der Preis auf 30 Euro. 2024 kletterte der Preis dann gleich um 50 Prozent auf 45 Euro.

Entwicklung des CO2-Preises

Jahr  CO2-Preis pro Tonne
2021 25 Euro
2022 30 Euro
2023 30 Euro
2024 45 Euro
2025 55 Euro
2026 55 bis 65 Euro
2027 freie Preisbildung

Beim CO2-Preis/der CO2-Steuer handelt es sich streng genommen um CO2-Zertifikate. Wer klimaschädliches Material verbrennt, bezahlt über diese Zertifikate dafür. Umgekehrt bleiben alle von der CO2-Steuer verschont, die mit erneuerbaren Energien heizen. Gleichzeitig dienen die Einnahmen dazu, die Fördertöpfe für die energetische Sanierung zu füllen.

Übrigens: Ab 2027 wird der CO2-Preis nicht mehr festgelegt, sondern frei an einem europäischen Handelsmarkt für Emissionszertifikate gehandelt. Heißt konkret: Der Preis wird dann durch die Ausgabe und Nachfrage nach den Zertifikaten bestimmt. In den letzten Jahren lag laut einem Artikel auf dem Wirtschaftsportal finanztip.de der Handelspreis für solche Emissionszertifikate in der EU im Schnitt bei rund 85 Euro pro Tonne.

Dass die Förderung im gleichen Maße angehoben wird, ist eher unwahrscheinlich. Schon jetzt gibt es zum Beispiel bei der Heizungsförderung für die nächsten Jahre geltende Abstufungen, über die die Förderung reduziert wird. Und andere Fördermaßnahmen haben gezeigt, wie schnell die entsprechenden Töpfe leer sind. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig über eine energetische Sanierung nachzudenken, um die Fördermittel voll auszuschöpfen.


Gute Beratung ist unverzichtbar

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