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Photovoltaik-Förderung                 

  • Öffentliche Kredite und Zuschüsse
  • Rechenbeispiel: Lohnt sich Photovoltaik?
  • Fragen & Antworten zur aktuellen PV-Förderung  

Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen und Zuschüssen für Photovoltaik-Anlagen. Wie Sie davon profitieren, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie hoch die Fördergelder ausfallen, das erfahren Sie hier.

Wann lohnt sich Photovoltaik?

Familie besichtigt neue Solarkollektoren
Sonnenenergie steht quasi unbegrenzt zur Verfügung. Deren Nutzung zur Stromgewinnung ist nachhaltig und macht unabhängig. (Quelle: Adobe Stock - 386311785)

Die Antwort auf die Frage, wann sich eine PV-Anlage lohnt, ist nicht ganz einfach. Denn mehrere Faktoren entscheiden, ob sich eine Solaranlage rentiert. Allerdings wurde durch die Novellierung des EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) der Weg zur eigenen Stromversorgung weiter geebnet.

Grundsätzlich lässt sich festhalten: Steigende Energiekosten, eine attraktive Einspeisevergütung für Voll- und Teileinspeiser sowie steuerliche Anreize für die Photovoltaik-Anlagen sind wichtige Argumente für eine PV-Anlage. Je größer dabei der Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms ist, desto höher ist die Rendite der Anlage.

Die Gegebenheiten vor Ort sind zusätzlich zu bedenken: der Standort des Hauses, die Größe und Neigung des Daches, dessen Ausrichtung sowie der geplante Umfang der Stromproduktion. Renditerechner (zum Beispiel von der Stiftung Warentest) helfen, mögliche Einsparpotenziale durch Solaranlagen zu ermitteln.

Hier eine Beispielrechnung, wann sich eine PV-Anlage amortisiert und von welchen Faktoren das abhängt:

BEISPIELRECHNUNG: Förderung Photovoltaik
für Neu-Inbetriebnahme einer Anlage bis 31. Januar 2024
 
Stromverbrauch pro Jahr   4.250 kWh
Strompreis   45,73 Cent/kWh (Durchschnitt 2023, Quelle: BDEW)
Einspeisevergütung   8,2 Cent/kWh (EEG 2023)
PV-Anlage   7 kWp mit 7.000 kWh Jahresertrag
Investitionskosten netto 15.000 Euro
Investitionskosten mit Kredit    17.594,16 Euro (3,29 %, 10 Jahre, 100 % Finanzierung)  
Eigenverbrauch 35 Prozent
Einspeisung   65 Prozent

Einnahmen durch Einsparung

  • Strommenge Eigenverbrauch = Jahresertrag PV-Anlage x Eigenverbrauchsanteil = 7.000 x 0,35 = 2.450 kWh
  • Einsparungen durch Eigenverbrauch = Strommenge Eigenverbrauch x aktueller Strompreis = 2.450 kWh x 0,46 Euro (gerundet) = 1.127 Euro

Einnahmen durch Einspeisung

  • Eingespeiste Strommenge = Jahresertrag Photovoltaik x Anteil Einspeisung= 7.000 kWh x 0,65 = 4.550 kWh
  • Einnahmen Einspeisevergütung = Eingespeiste Strommenge x Einspeisevergütung = 4.550 kWh x 8,2 Cent = 373 Euro (gerundet)

Gesamte Einnahmen aus der Photovoltaikanlage

  • 1.127 Euro + 373 Euro = 1.500 Euro (jährlich)

Amortisationszeit (= Investitionskosten / jährliche Einnahmen)

  • ohne Kredit: 15.000 Euro / 1.500 Euro = 10 Jahre
  • mit Kredit: 17.594,16 Euro / 1.500 Euro = 11,73 Jahre

Achtung: Dies ist nur eine grobe Beispielrechnung. Nicht einbezogen wurden dabei laufende Kosten wie Versicherungen, Wartung, Reinigung, Strompreissteigerungen und steuerliche Aspekte. Ausführliche Infos, wann sich eine PV-Anlage lohnt, finden Sie in unserem Artikel Photovoltaikanlage: Kosten von PV-Anlagen.


Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?

Für die Förderung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Systeme:

  • Einspeisevergütung: Diese staatlich festgelegte Vergütung erhalten Stromerzeuger, die ihren eigenen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Auch Hauseigentümer mit einer PV-Anlage können die Einspeisevergütung erhalten. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle. 
  • Förderkredite und Zuschüsse von Bund, Bundesländern und Kommunen. Auch Versorger – also Stromanbieter und Stadtwerke – haben Förderprogramme, allerdings in der Regel nur für ihre Kunden.

Neben den direkten Förderungen gibt es auch steuerliche Erleichterungen, die die Wirtschaftlichkeit von Anschaffung und Installation einer PV-Anlage erhöhen. 


PV-Förderung: Einspeisevergütung nach dem EEG 2023

Beratungsgespräch für eine Photovoltaik-Anlage
Wer sich für eine eigene Solaranlage entscheidet, sollte sämtliche Förderungen prüfen. Der Heimatexperte von Schwäbisch Hall unterstützt dabei gerne. (Quelle: rawpixel.com / Teddy Rawpixel - stock.adobe.com)

Zum 1. Januar 2023 wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter anderem die Einspeisevergütung neu geregelt. Ziel dabei ist: Bis 2030 soll 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu sollen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern einen wesentlichen Beitrag leisten.

Diese Novelle beinhaltete sowohl eine Erhöhung der Einspeisevergütung für selbst produzierten Strom als auch neue Vergütungsmodelle

Höhe der Einspeisevergütung

Der Vergütungssatz richtet sich zunächst – wie in der Vergangenheit bereits – nach der Größe der Anlage. Dabei gilt: Für kleinere Anlagen gibt es eine höhere Einspeisevergütung als für größere. Zwischen Volleinspeiseanlagen und Eigenversorungsanlagen wird unterschieden. Unter Eigenversorgungsanlagen werden Anlagen verstanden, die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung für die Volleinspeisung ist deutlich höher als für die Teileinspeisung. 

Hier zwei Beispiele für typische Anlagengrößen auf privaten Wohnimmobilien bei Inbetriebnahme bis zum 31. Januar 2024:
(Legende: kWp = Kilowatt-Peak (Leistung einer PV-Anlage); kWh = Kilowattstunde (erzeugte Strommenge)
 

1. Anlagen bis 10 kWp Nennleistung:

- Teileinspeiser erhalten 8,2 Cent/kWh

- Volleinspeiser bekommen 13 Cent/kWh

2. Anlagen zwischen 10 kWp und 40 kWp Nennleistung:

- Teileinspeiser erhalten 8,2 Cent/kWh für die ersten zehn kWp und 7,1 Cent/kWh für den Anlagenteil ab 10 kWp

- Volleinspeiser bekommen 13 Cent/kWh für die ersten zehn kWp und 10,9 Cent/kWh für den Anlagenteil ab 10 kWp.

Ausschlaggebend für den Erhalt der Vergütungssätze ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Der Förderzeitraum beträgt 20 Jahre.

Das Flexi-Modell

Um von der Vergütung zu profitieren, muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme einer PV-Anlage gemeldet werden, dass eine Volleinspeisung geplant ist. Und das jedes Jahr neu bis zum 1. Dezember.

Mix aus Volleinspeisung und Eigenverbrauch

Das EEG erlaubt, innerhalb von 12 Monaten zwei Anlagen auf einem Haus anzumelden, eine für den Eigenverbrauch, eine für die Volleinspeisung. Bislang musste eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden, bevor eine weitere Solaranlage angemeldet werden konnte. Beide Anlagen sind formal und technisch getrennt. Interessant ist dieses Modell für Immobilieneigentümer, weil sie in aller Regel nur einen Teil des Eigenstroms im Gebäude verbrauchen. So können sie das gesamte Dach belegen, für eine Anlage die höhere Volleinspeisevergütung und für die zweite die niedrigere Teileinspeisevergütung erhalten.

Degression

Bis Juli 2022 war die Einspeisevergütung mit jedem Monat der Inbetriebnahme gesunken. Diese sogenannte Degression betrug bis dahin monatlich 1,4 Prozent. Bis Beginn des Jahres 2024 wurde die Degression ausgesetzt. Bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage ab Februar 2024 wird die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 Prozent gesenkt.

70 Prozent-Kappungsregel

Für neue PV-Anlagen bis einschließlich 25 kWp, die ab dem 1. Januar 2023 ans Netz gegangen sind, sowie für Bestandsanlagen mit bis zu 7 kWp wurde die bis dato gültige 70-Prozent-Kappungsregel gestrichen. Sie hatte die Nennleistung, die ins öffentliche Netz eingespeist werden durfte, auf 70 Prozent begrenzt. Im Sommer mit einem hohen Stromertrag und damit einem anteilig oft geringeren Eigenverbrauch hatte diese Regelung zu Verlusten geführt.  
 


NEU: Leichte Senkung der Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme ab Februar 2024

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Juli 2023 wurde bereits beschlossen: die Einspeisevergütung für die Inbetriebnahme neuer Photovoltaik-Anlagen sinkt ab Februar 2024 halbjährlich um 1 Prozent. Bei Anlagen bis 10 kWp sinkt diese auf 8,11 Cent pro kWh bei teilweiser Einspeisung und auf 12,86 Cent pro kWh bei voller. Im August 2024 erfolgt die Senkung auf 8,03 Cent bei Teil- und auf 12,73 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.

PV-Förderung: Förderkredite des Bundes

Fassenkollektoren einer Photovoltaik-Anlage
Ein eher ungewöhnliches Bild bei Privathäusern: Solaranlagen an Fassaden. Fragen zu baulichen Voraussetzungen und Energieertrag klärt man am besten mit einem Fachmann oder Energieberater. (Quelle: stock.adobe.com - 166246187)

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im bundesweiten Programm "Erneuerbare Energien – Standard" den KfW-Kredit 270 an. Dieser unterstützt die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher:

  • Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, wenn daraus Strom eingespeist wird.
  • Förderfähig sind zudem PV-Anlagen mit Batteriespeicher oder Batteriespeicher für PV-Anlagen alleine.
  • Eine Dachsanierung kann mitfinanziert werden.
  • Zinsgünstiger Kredit für 100 Prozent der Investitionskosten.
  • Gilt auch für Planungs- und Montagekosten.

Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor dem Kauf der Anlage beziehungsweise Beauftragung eines Unternehmens über einen Finanzierungspartner der KfW gestellt werden. Fragen Sie dazu gern Ihren Heimatexperten vor Ort.


PV-Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen

E-Auto vor Haus mit Photovoltaik-Anlage
Eine neue Photovoltaikanlage und ein E-Auto, das per Wallbox mit selbst produziertem Strom versorgt wird – Baden Württemberg fördert diese klimafreundliche Kombination mit einem ländereigenen Programm. (Quelle: Sven Loeffler - @herrloeffler - stock.adobe.com)

Photovoltaik-Förderung einzelner Bundesländer

Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen. Diese werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum aufgelegt und sind im Budget begrenzt. Das kann dazu führen, dass neue Anträge nach dem Aufbrauchen der vorhandenen Mittel nicht mehr genehmigt werden können. 

Hier einige Beispiele aktueller Förderungen (Stand: Januar 2024) für Photovoltaik und Solarstromspeicher:

  • Baden-Württemberg: Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt oder neu installiert, kann den Förderkredit „Wohnen mit Zukunft“ der L-Bank nutzen. Förderfähig sind auch Anschaffung und Installation einer Ladestation für das E-Auto
  • Berlin: Das Förderprogramm SolarPLUS bezuschusst die Anschaffung von Stromspeichern, die zusammen mit neuen Photovoltaik-Anlagen verbaut und ans Verteilernetz angeschlossen werden. Förderfähig sind auch Gutachten, Steuerberatung, Fassaden-PV und Gründach-PV sowie Steckersolargeräte.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Programm progres.nrw bietet mehrere Solarförderungen für Hauseigentümer an. Unter anderem werden PV-Anlagen an Fassaden und auf Carports gefördert.

Auf einen Blick: In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie alle Fördermöglichkeiten, die für Ihre Immobilie in Frage kommen. 
 

Photovoltaik-Förderung einzelner Kommunen

Viele deutsche Städte haben auf kommunaler Ebene interessante Angebote, zum Beispiel:

  • Bonn: Die Stadt vergibt Zuschüsse für PV-Anlagen an Wohngebäuden und für Stecker-Solargeräte. Für kombinierte Dachbegrünung und für EEG-Mieterstrommodelle gibt es Bonus-Zuschüsse. Hier mehr Infos zur PV-Förderung in Bonn.
  • Darmstadt: Hauseigentümer können das Förderprogramm Photovoltaik nutzen und einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro für Anschaffung und Installation einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage bzw. eines Steckersolargerätes erhalten.
  • Freiburg: Neben kostenlosen Erst-Beratungen bei energetischen Sanierungswünschen bietet Freiburg privaten Hauseigentümer innerhalb des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen" finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung einer neuen Photovoltaik-Anlage, mit der die Dachfläche voll belegt wird.
  • Potsdam: Im Potsdamer Klimaschutzförderprogramm gibt es für Dach- oder Fassaden-PV-Anlagen Zuschüsse von 200 Euro/kWp, für Steckersolargeräte pauschal 250 Euro und für Batteriespeicher pauschal 1.000 Euro. 

Bitte beachten Sie: Kommunale Förderprogramme sind oft – wie die Länderprogramme – zeitlich befristet und werden kurzfristig beendet, wenn die geplanten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. 

Photovoltaik: Förderung und Finanzierung gut kombinieren

Lassen Sie sich zum Thema Bausparen und Finanzieren beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

Ökologisches Bauen und Sanieren unterstützt der Staat mit vergünstigten Krediten oder direkten Zuschüssen durch die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses fördert

  • Wärmepumpen: Eine PV-Anlage kann gut einen Teil des Betriebsstroms liefern.
  • Solarthermie-Anlagen: Diese gelten sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude als echte Alternative zur Ölheizung.
  • Energieberater: Machen aus den vier Wänden ein Energiesparmodell. Deren Leistungen werden sowohl vom BAFA als auch der KfW unterstützt.

Mit unserem Modernisierungskredit können Sie Ihr ökologisches Bauprojekt günstig finanzieren, selbst, wenn Sie keine Förderungen erhalten. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Heimatexperten von Schwäbisch Hall und erstellen Sie gemeinsam einen Plan für Ihre Photovoltaik-Finanzierung.

    

Steuerliche Förderung von PV-Anlagen

Die Bundesregierung fördert zudem mit steuerlichen Verbesserungen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohnimmobilien. Die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes Mitte Dezember 2022 brachte umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen mit sich:

  • Eigentümer von PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf einem Einfamilienhaus oder auf einer Gewerbeimmobilie, müssen seit 1. Januar 2023 auf den Ertrag keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Diese Steuerbefreiung greift ebenso bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien. Betreiber profitieren von der Regelung bis zu 15 kW je Wohn- oder Geschäftseinheit – insgesamt jedoch bis maximal 100 kW Leistung pro Steuerpflichtigem.
  • Seit 1. Januar 2023 entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer für die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern ("Nullsteuer-Satz"). Das gilt allerdings nur für Leistungen, die direkt an den Betreiber einer PV-Anlage erbracht werden, zum Beispiel Lieferung und Montage. Diese Steuererleichterung ist in § 12 Abs. 3 Nummer 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und zeitlich nicht befristet. Für PV-Anlagen-Betreiber ergeben sich daraus zwei Vorteile: Der Wegfall der Umsatzsteuer bei der Anschaffung der Anlage sowie die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder zukünftig auch bei der Einkommensteuer beraten, wenn diese PV-Anlagen bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragssteuerbefreiung unterliegen. Diese Beratungsleistung war bislang laut Steuerrecht untersagt.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Photovoltaik-Förderung: Fragen und Antworten

Gibt es auch eine Solarstrom-Förderung für Elektroautos?

Im KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ bezuschusst der Bund die gemeinsame Anschaffung einer PV-Anlage mit einem Speicher und einer Ladestation für Elektroautos mit bis zu 10.200 Euro. Allerdings sind die Mittel für 2023 bereits aufgebraucht.

Die KfW hat angekündigt, auf ihrer Produktseite zu informieren, wenn die Antragstellung wieder möglich ist.

Die Photovoltaik-Anlage ist älter als 20 Jahre. Was jetzt?

Die erste Generation der Photovoltaik-Anlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, haben bereits zum 1. Januar 2021 ihren Anspruch auf Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verloren. Das bedeutet, dass es künftig keine hohe Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom mehr gibt. Aber auch nach 20 Jahren können diese Anlagen weiter günstigen Strom liefern. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die sogenannten Post-EEG-Anlagen festgelegt, die zunächst bis Ende 2027 gelten soll:

Solarkollektoren auf einem Hausdach
Eine hochwertige Photovoltaik-Anlage hat eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren, Wer seine Anlage nach 20 Jahren weiterbetreiben will, sollte diese von einem Fachmann überprüfen lassen. (Quelle: Adobe Stock - 321239547)
  • Der selbst erzeugte Strom darf weiterhin ins Netz eingespeist werden. Der Netzbetreiber muss den Solarstrom abnehmen und diesen vergüten.
  • Diese reduzierte Einspeisevergütung bemisst sich am Börsenpreis des Stroms. Dieser "Jahresmarktwert Solar" ist Schwankungen unterworfen und betrug 2022 fast 21 Cent pro Kilowattstunde. Von diesem Wert zieht der Strombetreiber noch eine Pauschale ab, die 2021 pro Kilowattstunde 0,4 Cent betrug und seit 2022 aus den tatsächlich anfallenden Kosten ermittelt wird.
  • Alternativ kann jeder mit einer Photovoltaik-Anlage den erzeugten Strom selbst verbrauchen oder in einem Solarspeicher zwischenspeichern. Sich dadurch von Energieversorgern und steigenden Strompreisen unabhängig zu machen, ist ein weiterer Pluspunkt.

Was sich im Einzelfall wirtschaftlich rechnet, besprechen Sie am besten mit einem Fachmann oder einem Energieeffizienz-Experten.
 

Warum ist eine Photovoltaik-Anlage sinnvoll?

Sie überlegen, ob sich die Installation einer Photovoltaikanlage für Sie lohnt? Thomas Billmann, Modernisierungsexperte bei Schwäbisch Hall, hat auf diese Frage eine Antwort:

"Eine eigene Photovoltaikanlage ist nicht nur Baustein nachhaltigen Lebens, sondern trägt auch einen Teil zu Ihrer persönlichen Unabhängigkeit bei, da Schwankungen auf dem Strommarkt Sie nicht weiter betreffen. Zudem steigen die Möglichkeiten der Eigennutzung, zum Beispiel im Bereich der Elektromobilität."

Übrigens: In einigen Bundesländern gibt es bereits eine Solarpflicht für Wohnhäuser: In Baden-Württemberg müssen Neubauten seit 1. Mai 2022 mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, in Hamburg sowie Berlin seit 1. Januar 2023. Und in Niedersachsen muss das Tragwerk so ausgelegt werden, dass es für eine PV-Anlage ausreicht. Auch Hauseigentümer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen in einzelnen Bundesländern eine Photovoltaikanlage einbauen lassen.  

Rüsten Sie Ihr Dach mit einer Solaranlage auf, tun Sie nicht nur etwas für die Umwelt und Ihre persönliche Ökobilanz. Sie produzieren selbst Strom und machen sich so unabhängig von explodierenden Energiepreisen. Mittels Batteriespeicher halten Sie Strom für nachts oder Zeiten vor, in denen die Sonne nicht scheint.

Installieren Sie eine Wallbox für Ihr E-Auto, können Sie die Eigennutzung Ihrer Anlage weiter erhöhen. Eine umfangreiche Förderung durch Bund, Länder und Gemeinden kann Ihnen die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage erleichtern.

Was tun, wenn die Photovoltaik-Förderung abgelehnt wurde?

Das ist sehr ärgerlich, denn die staatliche Photovoltaik-Förderung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihres geplanten Vorhabens. Wie eine Finanzierung mit dem sicheren und flexiblen Schwäbisch Hall-Modernisierungskredit dennoch gelingt, besprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten.  

So erhöhen Sie nicht nur den Wohnkomfort Ihres Zuhauses, Sie senken auch Ihre Energiekosten und tragen zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei.

 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Stetig steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein haben auch bei Ihnen dazu geführt, sich über alternative Energien Gedanken zu machen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die passende Finanzierung für Ihr Vorhaben. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


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